UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 5: Die Rech­te der El­tern

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.

Umgeschrieben für Kinder

Die Eltern oder die Familie haben das Recht und auch die Pflicht, die Kinder dabei zu unterstützen, die Kinderrechte kennenzulernen und einfordern zu können. Das müssen die Länder achten. 

Deine Meinung

  • Ist super
    1759
  • Ist lustig
    1108
  • Ist okay
    1149
  • Lässt mich staunen
    1284
  • Macht mich traurig
    1122
  • Macht mich wütend
    1173

Eure Kommentare

Ich finde es ja klar das Eltern bestimmen dürfen denn sie haben mehr Erfahrung im leben!

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Cool

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

ist total super

Profilbild von Gast Profilbild von Gast
Da ist eigentlich nichts widersprüchlich: Die Eltern können alles bestimmen, Kinder bestimmen nur dann mit wenn es die Eltern erlauben.
Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

alles gute für euch

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

  ich darf alles machen was ich will

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

gut geschrieben