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Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch

Es ist verboten, dass Erwachsene Sex mit Kindern haben.

Es ist auch verboten, dass ältere Jugendliche mit Kindern Sex haben.

Kinder müssen vor sexuellem Missbrauch geschützt werden.

Zu sexuellem Missbrauch zählt zum Beispiel:

  • Sex
  • sexuelle Berührungen
  • Nachrichten, Fotos oder Videos mit sexuellen Inhalten

 

Alle Länder sollen sexuellen Missbrauch verbieten.

Und sie sollen Erwachsene bestrafen, die sich nicht daran-halten. 

Sexuelle Ausbeutung bedeutet:

Kinder werden zu Sex mit fremden Menschen gezwungen.

Die Fremden bezahlen dafür Geld.

Das nennt man Prostitution.

Kinder-Prostitution ist verboten.

Auch Nackt-Fotos von Kindern sind verboten.