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Artikel 43: Arbeits-Gruppe für die Kinder-Rechte

Es gibt eine Arbeits-Gruppe für die Kinder-Rechte.

In der Arbeits-Gruppe sind 10 Personen.

Alle kennen sich gut mit den Kinder-Rechten aus.

Die Arbeits-Gruppe trifft sich einmal pro Jahr.

Die Gruppe prüft, ob die Länder die Kinder-Rechte einhalten.

Die Personen in der Arbeits-Gruppe werden regelmäßig neu gewählt.