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Artikel 44: Bericht über die Umsetzung der Kinder-Rechte

Die Länder müssen Berichte über die Umsetzung der Kinder-Rechte schreiben.

In den Berichten schreiben sie, was gut läuft.

Und was nicht so gut läuft.

Die Arbeits-Gruppe für Kinder-Rechte liest die Berichte.

Die Länder sollen die Berichte bekannt machen.

 

Auch die deutsche Bundes-Regierung schreibt jedes Jahr einen Bericht über die Kinder-Rechte.

Im Bericht stehen auch Vorschläge, wie Kinder-Rechte besser umgesetzt werden können.