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Drei Kinder sind jubelnd im Vordergrund zu sehen. Sie halten ein Schild hoch, auf dem Kinderrechteschule steht. Im Hintergrund sieht man einen geschlängelten Weg.
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Ausschnitt des Logos des Deutschen Kinderhilfswerks.
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Dieser Beitrag wurde von Maike Simla verfasst. Maike Simla leitet das Projekt "Kinderrechteschule" und ist in der Abteilung Kinderrechte und Bildung des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. tätig. Die Merkmale von Kinderrechteschulen wurden gemeinsam mit den Kinderrechteschulen des Deutschen Kinderhilfswerkes entwickelt, die Reflexionsfragen entwickelte Lea Fenner von "Right Now - Human Rights Consultancy & Training".

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Erfahrungsberichte, Tipps und Kriterien für (mehr) Kinderrechte in Schulen

Wie wird man eigentlich eine Kinderrechteschule? Was brauchen Schulen dafür? Was könnten erste Schritte sein, welche Herausforderungen und Gelingensbedingungen gibt es? Dieser Beitrag gibt erste Einblicke in mögliche Wege zur Kinderrechteschule und schafft Möglichkeiten für eine Standortbestimmung für die eigene Schule. 

Erfahrungsberichte aus den Kinderrechteschulen des Deutschen Kinderhilfswerks

Im Modellprojekt “Kinderrechteschule” des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. haben sich bisher 15 Schulen auf den Weg gemacht, Kinderrechteschule zu werden. Eine der Schulen und eine Gruppe von Schüler*innen berichtet, wie dieser Weg aussah:

Von der Kinderkonferenz zur Kinderrechteschule - Grundschule Schloss-Ardeck

Maren Auen, Schulleiterin der Grundschule Schloss-Ardeck in Gau-Algesheim, berichtet uns von ihrem Weg zur Kinderrechteschule:

Im November 2014 legten alle Klassen der Grundschule Schloss-Ardeck die Themen für die im Klassenverband stattfindenden Projekttage in den jeweiligen Kinderkonferenzen selbst fest und planten und gestalteten sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die damalige Klasse 3c entschied sich im Vorfeld einstimmig für das Thema Kinderrechte. Die Kinder gestalteten durch ihre Wünsche inhaltlicher und struktureller Art den Ablauf der Projektwoche mit.

Diese Themenwoche war für die Klasse und die Schule der Beginn einer langen Reise auf „ihrem Kinderrechte-Weg“ mit folgenden Zielen:

  1. Wir wollen erreichen, dass die Kinderrechte überall noch bekannter werden.
  2. Wir wollen, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz kommen.
  3. Wir wünschen uns, dass unsere Schule eine Kinderrechteschule wird.

Die Kinder haben ihre selbst gesetzten Ziele erreicht. In zahlreichen Aktionen über ein Jahr verteilt, sammelten sie gemeinsam Unterschriften für ihre Aktion: „Kinderrechte ins Grundgesetz“. Selbstgestaltete Kinderrechte-T-Shirts und ein von den Kindern gedichteter Kinderrechte-Rap begleiteten sie bei allen Aktionen. 

Insgesamt sammelten die Schüler*innen 2200 Unterschriften. Sie schrieben der Kanzlerin einen Brief für eine Übergabe der Unterschriften, nutzen dann jedoch als Preisträger des rheinland-pfälzischen Jugend-Engagement-Wettbewerbs die Gelegenheit, einen Übergabetermin mit der Ministerpräsidentin Frau Malu Dreyer zu vereinbaren. Kurze Zeit später überreichte die Klasse den Ordner mit ihrem Antrag für den Bundestag am Rande der letzten Plenarsitzung. Für ihren Einsatz erhielten sie Zuspruch und Lob in Form von Briefen von Frau Merkel, Frau Dreyer und Herrn Lammert.

Im Frühjahr 2015 setzten sie sich als prämierte UNICEF JuniorBotschafter engagiert für minderjährige Geflüchtete ein, die in einer Clearingstelle im Gau-Algesheimer Wohngebiet aufgenommen werden sollten. Sie beantworteten ein anonymes Flugpostschreiben, das in ihrem Wohnort kursierte mit dem Ziel, die geplante Clearingstelle zu verhindern. Die ungekürzte Fassung des Antwortbriefes wurde in der Allgemeinen Zeitung abgedruckt.

Aus dem Wunsch heraus, dass nicht nur geflüchtete Kinder, sondern alle Menschen gleichbehandelt werden, erwuchs die Idee für das Projekt: „Ein Platz für alle Menschen“. Als Zeichen dafür wollten sie alte Holzstühle zu verschiedenen Themenstühlen umgestalten. Die Stühle, die sich thematisch mit Menschen- und Kinderrechten auseinandersetzen, sollen gegen eine Spende für die Sherpa Schule Bamti Bandah (Nepal) an Geschäfte oder Unternehmen vermietet werden. Botschaften an den Stühlen sollen die Menschen aufmerksam werden lassen.

Ein persönliches Ereignis im Umfeld der Kinder führte Anfang 2015 zu dem Entschluss der Klasse, testen zu wollen, ob die Schule barrierefrei ist. Im Sinne des Rechts auf Gleichbehandlung sollten auch Kinder, die einen Rollstuhl benutzen, die Schloss-Ardeck-Grundschule besuchen können. Den ausführlichen Ergebnisbericht überreichten die Kinder im Sommer 2016 dem Schulträger, einem Vertreter der Stadt, des Ministeriums und Vertretern der Behindertenausschüsse.

Bereits in der Projektwoche 2014 formulierten die Kinder den Wunsch, dass ihre Schule eine Kinderrechteschule werden soll. Einen entsprechenden Antrag brachten sie im Mai 2016 erfolgreich in der Gesamtkonferenz der Schule ein. Es folgte die Bewerbung um die Aufnahme als Kinderrechteschule beim Projekt des Deutschen Kinderhilfswerkes. Nicht zuletzt durch das nachhaltige Wirken der engagierten Kinder startete die Schulgemeinschaft im Schuljahr 2016/17 im bundesweiten Kinderrechteschulen-Netzwerk.

Zwei ehemalige Schülerinnen der Kinderrechte-Klasse wurden im Herbst 2016 aufgrund ihres unermüdlichen Engagements, auch über ihre Grundschulzeit hinaus, im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes aufgenommen. Sie besuchten im Januar 2017 ihre „alte Grundschule“ und motivierten die versammelte Schulgemeinschaft, den begonnenen Kinderrechte-Weg nun im neuen bundesweiten Netzwerk gemeinsam weiterzuführen. Somit begab sich die gesamte Schulgemeinschaft im Frühjahr 2017 auf den nun gemeinsamen Weg zur Kinderrechteschule.-Kinderrechte-Weg.

Die Projekttage und das Schulfest im März 2017 wurden von allen Kindern intensiv genutzt, auf das gemeinsame Anliegen aufmerksam zu machen, sich für die Kinderrechte einzusetzen. Unter anderem war die Film-AG der niedersächsischen Grundschule Bad Münder zu Besuch, die ihrerseits den Kinderrechte-Weg unserer Schule filmisch dokumentierte und sich fortan auch auf den Weg zu einer Kinderrechteschule machen wollte. 

Seit 2017 werden regelmäßig Kinderrechte-Aktionen in den Klassen oder auch von der gesamten Schulgemeinschaft durchgeführt. Hierbei wird versucht, unsere Aufgaben als Kinderrechteschule und unsere Tätigkeit als Modellschule für Demokratie und Partizipation sinnvoll miteinander zu verbinden. 

Erfahrungsbericht von Schüler*innen

Dieser Inhalt folgt in Kürze.

Tipps für den Start

Aus ihren eigenen Erfahrungen auf dem Weg zur Kinderrechteschule haben die Kinderrechteschulen des Deutschen Kinderhilfswerkes Tipps für den Start gesammelt:

Gemeinsame pädagogische Haltung

Grundvoraussetzung für eine gewinnbringende Auseinandersetzung mit den Kinderrechten ist die Pädagogische Haltung der Menschen, die an einem Standort zusammen arbeiten. Dazu ist es oft hilfreich gemeinsame Kernaussagen zu erarbeiten und schriftlich festzuhalten. Diese Kernaussagen sollten dann immer wieder ins Zentrum gestellt werden. - Elke Reuting

Standortbestimmung im Team: Was machen wir schon?

Es ist sehr bereichernd, wenn eine Schule beginnt sich mit Kinderrechten auseinanderzusetzen und von Beginn an feststellt, was schon alles im Sinne der Umsetzung der Kinderrechte im Schulalltag läuft. Darauf lässt sich aufbauen und wenn schon etwas da ist, ist das Gefühl der Mehrarbeit geringer. An vielen Stellen muss dann gar nicht mehr so viel passieren. - Elke Reuting

Aufbau eines Kinderrechteteams

In unserer Schule haben wir festgestellt, dass es wichtig ist ein kleines Kinderrechteteam aufzubauen, das z.B. Aktionen organisiert, Materialien verteilt und alle Kolleg*innen auf den gleichen Stand bringt. Diese Menschen sollten für die Umsetzung der Kinderrechte brennen, dann können sie die anderen oft mitziehen. - Elke Reuting

Was macht eine Kinderrechteschule aus? Reflexionsfragen für Ihre Praxis

Zur Selbstreflexion und Standortbestimmung haben wir Ihnen entlang der Merkmale der Kinderrechteschulen des Deutschen Kinderhilfswerkes einige Fragen zusammengestellt. Sie finden hier Fragen, mit denen Sie Ihren vorhandenen Erfahrungsschatz entdecken können: – Was tun wir bereits? Und in einem zweiten Schritt Fragen zur Qualität und Tiefe der Umsetzung: – Wie tun wir es?

Die Merkmale von Kinderrechteschulen wurden gemeinsam mit den Kinderrechteschulen des Deutschen Kinderhilfswerkes entwickelt, die Reflexionsfragen entwickelte Lea Fenner von Right Now - Human Rights Consultancy & Training.

Eine Downloadversion zum Einsatz im Team finden Sie unterhalb des Beitrags.

Information aller Beteiligten

  1. Schüler*innen, Eltern sowie allen pädagogischen Fachkräften der Schule sind die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention bekannt. 
  2. Die Schule weist im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auf Websites und in Publikationen, auf die Teilnahme am Projekt Kinderrechteschule sowie auf die Geltung der Kinderrechte hin.
  • Wo machen wir die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention der Schulgemeinschaft (Schüler*innen, Eltern/Familien sowie allen pädagogischen Fachkräften) bekannt? 
  • Welche Materialien und Informationskanäle nutzen wir bereits? (Aushänge, Website, Audio-oder Videobeiträge, Gremien, Feste, Elternabende, Fortbildungen etc.)
  • Wer ist beteiligt und verantwortlich? Besteht eine Regelmäßigkeit?

Vermittlung von Wissen

  1. Die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention werden altersgerecht im Unterricht vermittelt. Der Bezug zu ihrer Lebenswirklichkeit wird den Schüler*innen anhand von alltagsnahen Beispielen verdeutlicht. 
  2. Die UN-Kinderrechtskonvention und/oder Darstellungen einzelner Schwerpunkte sind in den Räumen der Schule sichtbar ausgehängt. 
  3. In der Einrichtung finden jährlich Projekttage oder fachübergreifende Themenwochen zu den Kinderrechten statt.
  • Wann und wo vermitteln wir den Schüler*innen die Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention? (z.B. von Anfang an oder erst ab einer bestimmten Klassenstufe, im Rahmen von Unterricht oder Projekten, im Ganztag, welche Zeitfenster stehen zur Verfügung?)
  • Wie gestalten wir die Vermittlung der Inhalte altersgerecht und alltagsnah? Nutzen wir Beispiele aus dem Lebensumfeld der Kinder und z.B. diskriminierungssensible, partizipative, inklusive oder fächerübergreifende Ansätze?

Partizipation im Schulalltag

  1. Die UN-Kinderrechtskonvention wird als geltendes Recht anerkannt und bei Entscheidungsprozessen im Schullalltag berücksichtigt. Hierzu gehört insbesondere auch die Beteiligung der Schüler*innen, beispielsweise bei der Erarbeitung von Regeln oder der Schulordnung.
  2. In der Schule sind verbindliche Beteiligungsstrukturen vorhanden, die nach Möglichkeit und Bedarf erweitert werden. Hierzu können beispielsweise Klassenrat, Schüler*innenvertretung, Hortrat, Schülerkonferenz oder eine Kinderrechte-AG gehören.
  3. Die Schule ermöglicht eine sinnvolle und altersgerechte Beteiligung der Schüler*innen an der Gestaltung von Lerninhalten. Hierzu gehören beispielsweise partizipative Unterrichtsformen, Wahlmöglichkeiten bei Projekten sowie Förderung besonderen Engagements.
  • Gibt es an unserer Schule verbindliche Beteiligungsstrukturen?
  • Gibt es auch Beschwerdeverfahren?
  • Wie genau sind diese ausgestaltet? Sind die Strukturen inklusiv gestaltet und für alle Kinder in der Schule zugänglich? (d.h. z.B. unabhängig von deren Alter, sozialer Herkunft Behinderungen, Sprache oder auch Charaktereigenschaften)
  • Gibt es eine Regelmäßigkeit, Transparenz und Rückmeldung im Beteiligungsprozess?
  • Welche Inhalte/Themen werden mit den Schüler*innen diskutiert? Partizipieren Schüler*innen bspw. bei der Erarbeitung von Regeln oder der Schulordnung (z.B. Klassencharta, Schulcharta) oder können Projektideen einbringen?

Pädagogische Haltung

  1. Die Haltung der pädagogischen Fachkräfte basiert auf einer Kommunikation auf Augenhöhe und ermöglicht den Schüler*innen, ihre Meinung frei zu äußern und in ihren Bedürfnissen ernst genommen zu werden.
  2. Das partizipative Bildungsverständnis der pädagogischen Fachkräfte spiegelt sich in der im Unterricht angewandten Methodik und Didaktik wider. Den Schüler*innen werden demokratische Grundwerte vermittelt und ihre Beteiligungskompetenzen werden gefördert.
  3. Die pädagogischen Fachkräfte verstehen sich als Bildungsbegleiter*innen, mit dem Ziel die Eigenverantwortung und das Selbstwirkungsgefühl der Schüler*innen zu stärken.
  • Wo schaffen wir uns als pädagogische Fachkräfte in unserem Alltag Raum für die Meinung und Bedürfnisse von Schüler*innen? An welchen Stellen haben wir Zeit für die Arbeit an Beziehungen - sowohl die pädagogische Beziehung zwischen Lehrkräften und Schüler*innen als auch die Beziehung zwischen Schüler*innen?
  • Wie kommunizieren wir wertschätzend und auf Augenhöhe? Wie gehen wir mit Konflikten um?
  • Wann und in welchem Rahmen reflektieren wir regelmäßig das Machtverhältnis in pädagogischen Beziehungen? (z.B. gemeinsame Diskussion der Begriffe Adultismus und Inklusion)
  • Wie fördern wir die Beteiligungskompetenzen der Schüler*innen und stärken deren Eigenverantwortung und Selbstwirksamkeit?

Kinderrechte als Leitgedanke, Nachhaltigkeit

  1. Die Kinderrechte sind im Leitbild der Schule verankert und fungieren als ein Leitgedanke der Einrichtung.
  2. Die Kinderrechte werden regelmäßig fach- und jahrgangsübergreifend thematisiert.
  3. Anknüpfend an die Vorgaben der Bildungsstandards wird die Vermittlung der Kinderrechte im Schulcurriculum nachhaltig verankert.
  • Wo sind die Kinderrechte an unserer Schule nachhaltig verankert? (Leitbild, Schulcurriculum, Themenarbeitsgruppe etc.)
  • Wie thematisieren wir die Kinderrechte regelmäßig fach- und jahrgangsübergreifend? An welchen Stellen arbeiten wir schon kinderrechtebasiert, ohne die Kinderrechte explizit zu benennen?
  • Wie werden neue Kolleg*innen informiert und im Team mitgenommen?

Fachlicher Austausch, Vernetzung

  1. Die Schule ist mit lokalen Akteuren im Themenbereich Kinderrechte vernetzt. Hierzu können beispielsweise örtliche Kinder- und Jugendbüros, Kinderbeauftragte oder gemeinnützige Vereine gehören.
  2. Die Teilnahme von pädagogischen Fachkräften der Schule an Fachveranstaltungen im Bereich der Kinderrechtebildung wird seitens der Schulleitung und des Kollegiums unterstützt.
  3. Die pädagogischen Fachkräfte der Schule nutzen das Netzwerk der Kinderrechteschulen des Deutschen Kinderhilfswerkes, um sich fachlich auszutauschen.
  • Mit welchen lokalen Akteur*innen im Themenbereich Kinderrechte ist unsere Schule vernetzt?
  • Nehmen wir/die pädagogischen Fachkräfte unserer Schule (regelmäßig) an Fachveranstaltungen und Weiterbildungen teil? (z.B. Kinderrechtevermittlung, Kinderschutz, Kinder- und Jugendbeteiligung, Antidiskriminierung)

Selbstkontrolle, Bestandsaufnahme

  1. In der Einrichtung ist eine partizipative Feedbackkultur etabliert. Sowohl Schüler*innen, pädagogische Fachkräfte als auch Eltern können sich zu schulischen sowie kinderrechtlich relevanten Themen einbringen. 
  2. Zur Vermittlung und Umsetzung von Kinderrechten werden jährlich Maßnahmen geplant und deren Zielerreichung überprüft.
  3. Die Schule prüft jährlich den Stand der Bekanntheit sowie der Verwirklichung von Kinderrechten in der Einrichtung.
  • Wo, wann und in welcher Form können sich die Beteiligten der Schulgemeinschaft (Schüler*innen, pädagogische Fachkräfte und Eltern/Familien) mit Ihren Themen einbringen?
  • Wie wird die Vermittlung und Umsetzung der Kinderrechte (Maßnahmen und Ziele) überprüft? Gibt es eine regelmäßige partizipative Feedbackkultur? Sind hier alle Zielgruppen eingebunden?
  • Gibt es im Rahmen von Dienstbesprechungen, Konferenzen oder Teamtagen Raum für die Reflexion der eigenen Kinderrechtepraxis/Haltung? Gibt es eine externe Supervision oder Begleitung des Kollegiums?

Aktualität des Wissens, Qualitätsverbesserung

  1. Interne Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Arbeit in Themengruppen dienen dazu, das Wissen der pädagogischen Fachkräfte um die Kinderrechte aufzufrischen und aktuelle Thematiken zu besprechen.
  2. Die pädagogischen Fachkräfte der Schule nehmen nach Möglichkeit externe Fortbildungsangebote zu kinderrechtlichen Themen wahr, beispielsweise Angebote des Deutschen Kinderhilfswerkes.
  3. Der Zugriff auf verschiedene Informations- und Unterrichtsmaterialien ist innerhalb der Schule gewährleistet. Der Materialbestand wird stetig überprüft und gegebenenfalls erweitert.
  • Werden an unserer Schule regelmäßig interne Weiterbildungen zu aktuellen kinderrechtlichen Themen durchgeführt? Gibt es andere Austauschformate? Werden neue Kolleg*innen aktiv eingebunden?
  • Nehmen die pädagogischen Fachkräfte externe Fortbildungsangebote zu kinderrechtlichen Themen wahr? Zu welchen Themen?
  • Wie wird der Zugriff auf verschiedene Informations- und Unterrichtsmaterialien innerhalb der Schule gewährleistet und wird der Materialbestand stetig überprüft und gegebenenfalls erweitert?

Gelingensbedingungen für die Verankerung von Kinderrechten in Grundschulen - eine Evaluation aus der Praxis

Wie können Kinderrechte in der Schule verankert werden? Dieser Frage geht eine Studie des Instituts für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) nach, die das Deutsche Kinderhilfswerk 2021 in Auftrag gegeben hat. Die Evaluation unter Schüler*innen und Erwachsenen von Kinderrechteschulen zeigt: Damit Kinderrechte im Alltag verwirklicht werden können, kommt es vor allem auf Beteiligung an. Für eine nachhaltige Verankerung braucht es die Kinderrechte außerdem auf allen drei Ebenen des Schulkontext: Struktur, Haltung und Praxis. Weitere Informationen und die komplette Studie finden Sie auf nachfolgender Seite: 

Der Weg zu mehr Kinderrechten in Schulen lohnt sich. Denn wenn Schulen kinderrechtlich und zusammen mit Kindern gestaltet und weiterentwickelt werden, entstehen Lebensorte von und für Kindern, an denen sie sich wohlfühlen und die sie gerne aufsuchen.

Vorgeschlagene Zitierweise

Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (2023): Der Weg zur Kinderrechteschule. In: Deutsches Kinderhilfswerk (Hrsg): Kinderrechte leben - in Schule und Hort! Online-Dossier. Unter: LINK (Zugriff am: TT.MM.JJJJ).

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