30 Jahre Kinderrechte in Deutschland – Forderungen des Deutschen Kinderhilfswerkes

Weitere Absätze

Rechte für alle - besondere Rechte für Kinder 

Alle Menschen haben Rechte, dafür hat jedes Land eigene Gesetze. Doch Kinder brauchen eigene Rechte, weil sie besonderen Schutz und besondere Förderung benötigen und weil sie eigene Bedürfnisse haben. Neben Schutz und Förderung gehört noch ein wichtiger Aspekt in den Dreiklang der Kinderrechte: die Beteiligung. In einer von Erwachsenen dominierten Welt müssen die Meinungen und Interessen von Kindern gehört werden. Darum gibt es die Kinderrechte und diese gelten für alle Kinder auf der Welt. 

Die UN-Kinderrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990 in Kraft. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von fast allen Staaten anerkannt und ratifiziert, bis auf die USA. Also verpflichten sich fast alle Länder der Welt, die Kinderrechte einzuhalten und in ihren Gesetzen zu berücksichtigen. 

Trotz zahlreicher Fortschritte in den vergangenen Jahrzehnten fehlen Millionen Kindern weltweit noch immer die nötigen Voraussetzungen für ein gesundes und gutes Aufwachsen. Weltweite Herausforderungen wie der Klimawandel, Armut, Hunger oder bewaffnete Konflikte nehmen Kindern auf der ganzen Welt die Möglichkeit auf eine chancengerechte Kindheit.

Seit 30 Jahren - Kinderrechte in Deutschland 

Der Deutsche Bundestag hat der Konvention mit Gesetz vom 17. Februar 1992 zugestimmt. Nach der Ratifikation am 6. März 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.

Somit sind die Kinderrechte bei uns seit 30 Jahren geltendes Recht. Seitdem hat sich hierzulande für die Situation von Kindern viel verbessert. Allerdings werden nicht immer alle Kinderrechte eingehalten. In Deutschland wächst jedes fünfte Kind in Armut auf. Kinder werden fast nie bei wichtigen Entscheidungen, die sie direkt betreffen, beteiligt. Es gibt zu wenig Spielplätze, zu viele Straßen und vor allem für Stadtkinder wenig sichere und freie Bewegungsmöglichkeiten.  

Die Covid-19-Pandemie hat die Ungleichheiten für Kinder und Jugendliche weltweit und bei uns in  Deutschland verschärft. Die neue Bundesregierung will die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern. Sie plant die Einführung einer Kindergrundsicherung, die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre.

Forderungen des Deutschen Kinderhilfswerkes

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich seit 50 Jahren für die Belange und die Rechte der Kinder ein. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Kinderrechte fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine umfassende Neugestaltung der Kinder- und Jugendpolitik mit dem Ziel, die Kinderrechte stärker in den Fokus zu nehmen. Gerade bei der Bekämpfung der Kinderarmut, dem Schutz vor Gewalt sowie in Fragen der gesellschaftlichen Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen werden Kinderrechte in Deutschland vielfach missachtet.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert deshalb nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechte Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. 

"Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Auch müsse die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland im Bundeshaushalt deutlich stärker priorisiert werden. Nur so würde armen Kindern das geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglicht werden. Ziel müsse dabei neben der Einführung einer Kindergrundsicherung auch die Umsetzung der EU-Kindergarantie sein. Auch der Schutz von Kindern vor Gewalt gehöre verstärkt in den Blickpunkt, so Thomas Krüger weiter.

 

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