Internationaler Tag der Kinderrechte

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Internationaler Tag der Kinderrechte

Jedes Jahr am 20. November ist Internationaler Tag der Kinderrechte – der Tag, an dem 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet wurde. Diese besteht aus 54 Artikeln, in denen die besonderen Rechte von Kindern festgehalten sind. Die Vereinten Nationen stellen Kinder und Jugendliche mit diesem Übereinkommen unter besondere Fürsorge und besonderen Schutz und sichern ihnen maßgebliche Rechte im Sinne ihrer Förderung und Beteiligung zu. In Deutschland und auf der ganzen Welt setzen sich Kinder an diesem Tag für ihre Rechte ein und feiern ihn mit vielen Aktionen.

Zu den Kinderrechten gehört zum Beispiel das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Bildung. Fast alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich mit dem Unterzeichnen der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, diese Rechte anzuerkennen und durchzusetzen. Keine andere UN-Konvention wird von so vielen Staaten unterstützt. In Deutschland gilt die UN-Kinderrechtskonvention seit 1992.

Doch trotz zahlreicher Fortschritte in den vergangenen Jahrzehnten fehlen Millionen Kindern weltweit noch immer die nötigen Voraussetzungen für ein gesundes, gutes Aufwachsen. Globale Herausforderungen wie der Klimawandel, Armut, Hunger oder gewaltsame Konflikte nehmen Kindern auf der ganzen Welt die Möglichkeit auf eine chancenreiche Kindheit. Die Covid-19-Pandemie hat die Ungleichheiten für Kinder und Jugendliche weiter verschärft – auch bei uns in Deutschland.

Kinderrechte-Song „Ich darf das!“ vom Deutschem Kinderhilfswerk veröffentlicht 

Passend zum Internationalen Tag der Kinderrechte feiert die Radioversion des Kinderrechte-Songs „Ich darf das!“ mit einem Musikvideo Premiere und wird zugleich auf allen gängigen Streamingdiensten veröffentlicht. Der Song wurde als großangelegte Gemeinschaftsaktion mit Schülerinnen und Schülern von Kinderrechteschulen des Deutschen Kinderhilfswerkes zusammen mit den Musikern Johannes Meergans und Elias Hadjeus von der Band Honigkuchenpferd komponiert. Dazu hatten sich die Kinder im Rahmen einer Schul-Projektwoche mit den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechten auseinandergesetzt und in ihren Textbeiträgen auf den Punkt gebracht, was ihnen bei diesem Thema wichtig ist. Anschließend sangen sie den Songtext selbst ein. 

Der Song „Ich darf das! dient auch dem guten Zweck: Die kompletten Einnahmen durch die Vermarktung des Songs kommen dem Deutschen Kinderhilfswerk zugute. Mit Spenden wie diesen können wir auch weiterhin soziale Projekte unterstützen, die Kinderrechte bekannter machen und auch Seiten wie schulsache.de betreiben. 

Neues Material für den Unterricht zum Kinderrechte-Song "Ich darf das!"

Zum neu veröffentlichten "Ich darf das!"-Musikvideo stellen wir ein neues Praxismaterial für den Unterricht zur Verfügung. Das Material eignet sich für die Schulfächer Musik, Darstellendes Spiel und Ethik in den Klassenstufen 1 bis 6. 

Es gliedert sich in zwei Module im Umfang von jeweils ca. 45 Minuten. Im ersten Modul lernen Sie über das Hören des Songs die Kinderrechte kennen, im zweiten schreiben Sie mit ihren Schüler*innen eigene Textzeilen oder sogar ganz neue Strophen für den Kinderrechte-Song.

Hier finden Sie das Material: www.kindersache.de/schule/­­digitalisat/­­materialien-zum-kinderrechte-song-­­ich-darf-das

Musik in der Schule zum Thema machen 

Das Thema des Monats ist sehr gut geeignet, um im Unterricht über Musik und Kinderrechte zu sprechen. Klicken Sie sich mit Ihren Schüler*innen rein:
www.kindersache.de/bereiche/­kinderrechte/­thema-des-monats/­musik-machen-hoeren-gluecklich-sein

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