Vereinte Nationen: Kinderrechte auch im Internet wichtig

Weitere Absätze

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 festgehalten und von 196 Ländern ratifiziert. Seitdem wird ihre Umsetzung in den verschiedenen Vertragsländern von dem UN-Kinderrechtsausschuss überprüft. Zum einen wertet der Ausschuss die Staatsberichte und landesspezifischen Hindernisse und Fortschritte in der Realisierung der Kinderrechte aus. Zum anderen veröffentlicht er Allgemeine Bemerkungen (englisch: „general comment“). Diese sind kein Teil der Konvention und daher nicht rechtlich bindend. Die Allgemeinen Bemerkungen bieten jedoch, zusätzlich zur Kinderrechtskonvention, eine weitere Richtlinie und Orientierung zur Auslegung der Kinderrechte in der Praxis.

General Comment zu Kinderrechten in der digitalen Welt

Am 25. März 2021 wurde die 25. Allgemeine Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht. Sie bezieht sich auf die Kinderrechte in der digitalen Welt. Digitale Medien machen inzwischen einen großen Bestandteil der Lebensrealität von Kindern aus. Wenn die digitale Inklusion in Zukunft scheitert, kann das beispielsweise für bereits benachteiligte Kinder aus prekär lebenden Familien die fehlende Chancengleichheit noch weiter verstärken Das Wissen um digitale Technologien und der Zugang zu diesen ist inzwischen entscheidend für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen: so werden Kontakte auf sozialen Netzwerken geknüpft, virtuell am Unterricht teilgenommen und online nach Informationen oder Unterhaltung gesucht. Die Allgemeine Bemerkung erfasst in drei Themenfeldern die nötigen Handlungsempfehlungen, um Kindern und Jugendlichen in Zukunft eine inklusive, sichere und altersgerechte Erfahrung im Internet zu gewährleisten

1. Wichtig ist Schutz und Verwirklichung von Kinderrechten im digitalen Raum

Erstens wurde die Dringlichkeit festgestellt, die Kinderrechte im digitalen Raum zu wahren und zu stärken. So müssen das Recht auf Privatsphäre (Artikel 16) sowie der Schutz vor Gewaltanwendung (Artikel 19) und vor sexuellem Missbrauch (Artikel 34) sowohl im digitalen wie im analogen Raum für jedes Kind gegeben sein. Auch das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Artikel 13) und der Zugang zu Medien (Artikel 17) beziehen sich auf wichtige Rechte und Freiheiten von Kindern im Internet. Neben diesen Schutzmechanismen braucht es außerdem Fördermöglichkeiten im digitalen Raum.

2. Es fehlen Investitionen und Unterstützung für Digitalpakt in Schulen

So besteht zweitens ein klarer Reformbedarf bezüglich der Kinderrechte in der digitalen Welt. Für eine freie Persönlichkeitsentfaltung und Entwicklung sollte ein Zugang zu Medien und Internet für jedes Kind gewährleistet sein. Insbesondere an den Schulen werden Investitionen in die technische Infrastruktur benötigt. Es fehlt an zeitgemäßen Unterrichtskonzepten zu digitalen Medien sowie an pädagogischen Leitfäden und Schulungen für Lehrkräfte. An den Schulen besteht dringender Handlungsbedarf. Die einzelnen Staaten werden aufgefordert, hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

3. Es braucht kindgerechte Beschwerdeverfahren

Drittens fehlt es an einheitlichen Melde- und Beschwerdeverfahren vonseiten der Webseiten- und App-Anbieter. Der Ausschuss betont, dass Eltern mehr Unterstützung in der Einordnung von digitalen Inhalten und altersgerechtem Umgang erhalten sollen.

Zum anderen, braucht es kindgerechte Online-Meldeverfahren, um Kinder und Jugendliche im Netz vor Cybermobbing, Belästigung oder und anderen Gefahren zu schützen. Hier betont die Allgemeine Bemerkung die sich entwickelnden Fähigkeiten (englisch: „evolving capacities“) der Kinder und Jugendlichen, die wachsende Autonomie und die Notwendigkeit nach einem altersgerechten Umgang. Zudem stehen die Vertragsstaaten in der Pflicht, präventive und schützende Konzepte zu erarbeiten und die Missachtung der Kinderrechte im digitalen Raum juristisch zu verfolgen.