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5 Kinder sitzen mit einer Lehrkraft im Stuhlkreis und unterhalten sich angeregt. Auf einer Tafel steht "Kinder haben Rechte!".
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Portrait Jasmine Gebhard
Name
Jasmine Gebhard
Kurztext

Jasmine Gebhard (M.A. Soziologie und Betriebswirtschaftslehre) ist seit über zehn Jahren in Projekten zur Umsetzung von Kinderrechts- und Demokratiebildung an Bildungseinrichtungen tätig. Sie ist Geschäftsführerin von Makista e. V. und hat dort im Jahr 2010 das Schulnetzwerk für Kinderrechte und Demokratie Hessen mit initiiert und leitet es seitdem.

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Portrait Christa Kaletsch
Name
Christa Kaletsch
Kurztext

Christa Kaletsch (M. A. Fachjournalismus Geschichte und Menschenrechte) ist Vorsitzende von Makista e. V. Seit über 20 Jahren ist sie als freie Fortbildnerin, Autorin und Konzeptentwicklerin in den Bereichen Demokratie, Menschenrechtsbildung, Partizipation und Zivilcourage in Schulen und Kitas tätig, u. a. im Schulnetzwerk für Kinderrechte und Demokratie Hessen sowie im Projekt „Zusammenleben neu gestalten“ der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik Landesverband Hessen.

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Kinderrechte in der Grundschule kennenlernen und bewusst machen: Wie kann das gelingen?

Für Jasmine Gebhard und Christa Kaletsch vom Schulnetzwerk für Kinderrechte und Demokratie Hessen bedeutet Bildung über Kinderrechte mehr als eine Unterrichtsstunde oder Projektwoche zu den Kinderrechten. In Ihrem Beitrag geben Sie Anregungen, wie Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte sich selbst und Andere über Kinderrechte informieren können.

Nur wer seine Rechte kennt, kann diese einfordern und sich dafür einsetzen

Um Kinder in ihrem Bewusstsein für die Kinderrechte zu stärken, sind zwei Aspekte besonders wichtig: sie ganz konkret über ihre Rechte zu informieren und ihnen zu helfen, mit Bezug auf ihre Rechte ausdrucksfähig zu werden. So können sie Situationen einordnen und benennen, in denen sie Einschränkungen oder Gefährdungen ihrer Rechte erleben.

Wenn zum Beispiel eine erwachsene Person ohne Anklopfen eine Tür aufmacht, können Kinder, die wissen, dass sie ein Recht auf Privat- und Intimsphäre haben, die Situation klar als Rechtsverletzung benennen. Dass dieses Verhalten nicht in Ordnung ist, spüren viele Kinder. Wenn sie wissen, um welches Recht es sich dabei handelt, können sie sich klarer dazu äußern.

Die Kinderrechte selbst kennenlernen

Wenn sich eine Schule auf den Weg machen möchte, die Kinderrechte bekannt zu machen und sich an ihnen zu orientieren, müssen dementsprechend zunächst alle Erwachsenen damit anfangen, sich konkret mit der Kinderrechtskonvention und den einzelnen Rechten auseinanderzusetzen. Neben der Lektüre dieses Dossiers können dabei folgende Maßnahmen/Methoden helfen:

Ein gemeinsamer pädagogischer Tag

Um sich gemeinsam mit dem ganzen Team näher mit den Kinderrechten auseinanderzusetzen, eignet sich ein Pädagogischer Tag. Ein solcher Tag kann gut als Einstieg aller relevanten Akteur*innen des Schulteams in das Themenfeld Kinderrechte genutzt werden (siehe Beitrag Grundlagen für Kinderrechtebildung).

Kinderrechte-Tagebuch

Für Lehrer*innen in Grundschulen oder Fachkräften in Hort und Ganztag bietet sich beispielsweise die Arbeit mit einem „Kinderrechte-Tagebuch“ an. Pädagog*innen reflektieren hier ihren Alltag vor dem Hintergrund einzelner Kinderrechte und halten dazu Notizen fest. Sie entdecken so, wie viel Kinderrechte in ihrem Alltag stecken und lernen mehr über die konkret berührten Kinderrechte.

Das regelmäßige Reflektieren des Schulalltags mit der Kinderrechte-Brille trägt darüber hinaus dazu bei, dass Wissen mit dem konkreten Erleben verknüpft und somit mehr und mehr Teil des alltäglichen Handelns werden kann.

Hat sich das Schulteam grundlegend mit den Kinderrechten befasst, kann die Vermittlungsarbeit beginnen. Natürlich müssen Lehr- und Fachkräfte dafür zu Beginn keine ausgewiesenen Expert*innen für Kinderrechte sein - sie können auch anhand der Fragen und Interessen der Kinder konkrete Rechte gemeinsam ausführlicher kennenlernen und erforschen.

Mit Kindern über Kinderrechte sprechen

Die Information von Schüler*innen über ihre Rechte kann im Rahmen des Unterrichts, zu Beginn oder während einer thematischen Projektphase oder auch als Block im Klassenrat stattfinden.

Einstieg mit Kurzversionen der UN-Kinderrechtskonvention

Eine gute Orientierung für die Vermittlungsarbeit findet sich in Kurzversionen der UN-KRK. Diese bestehen häufig aus zehn ausgewählten Rechten, die zum Teil mehrere Artikel zusammenfassen. Das macht die Auseinandersetzung mit den Grundlagen und Inhalten der Kinderrechtskonvention einfacher und gibt vor allem Kindern Übersichtlichkeit. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt dafür z.B. einen Flyer, ein Poster oder ein Kinderrechtekartenspiel zur Verfügung.

Das folgende Poster (hier als Print und hier als Download erhältlich) enthält zum Beispiel ausgewählte Artikel als Kurzversion der UN-KRK.

Poster zeigt 11 ausgewählte Kinderrechte mit kurzen Erklärtexten und Illustrationen.
Kinderrechte-Plakat: Ausgewählte Kinderrechte. Zum Vergrößern klicken. © Deutsches Kinderhilfswerk

Für die Erwachsenen ist es allerdings wichtig, sich mit den einzelnen, konkreten Artikeln der UN-KRK vertraut zu machen, die in den kurz- oder zusammengefassten Rechtsformulierungen gemeint sind. Diese eigene Klarheit hilft, um gemeinsam mit Kindern nachvollziehen zu können, dass Rechte miteinander zu tun haben, sich ergänzen aber auch miteinander in Konflikt geraten können. Hierin kommt das Prinzip der Unteilbarkeit der Kinder- und Menschenrechte zum Tragen.

Die “Kinderglücksfrage”

Die “Kinderglücksfrage” ist eine Methode, in der die Kinder gebeten werden, im Gespräch oder mit einem gemalten Bild folgende Frage zu beantworten: “Was brauchen alle Kinder, um gesund und glücklich leben zu können?”

Diese „Kinderglücksfrage“ ist eine subjektorientierte, weite und die Unabgeschlossenheit der Kinderrechte in den Blick nehmende Methode, um zu verdeutlichen, worum es bei den Kinderrechten geht: die Grundbedürfnisse aller Kinder, aber als Rechte formuliert und festgehalten. Rechte sollten in der Vermittlung deshalb explizit als solche benannt werden.

Die Unabgeschlossenheit der Menschenrechte ist hier ein guter Anknüpfungspunkt. Wenn Kinder eingeladen werden, selbst Ideen zu entwickeln, was alle Kinder brauchen, werden vielleicht Aspekte geäußert, die bisher menschenrechtlich noch gar nicht erfasst sind (das Recht auf eine Zukunft in einer lebenswerten Umwelt beispielsweise) (vgl. Makista e.V. 2019).

Diese Hinweise helfen erfahrungsgemäß vielen Lehrkräften im Umgang mit der häufig aufkommenden Frage: Wie vermittle ich Kindern, was es überhaupt bedeutet Rechte zu haben? Auf Grundlage einer solchen öffnenden Methode können dann weitere Rechtsbereiche und konkrete Rechte bearbeitet und besprochen werden.

Praxisbeispiel aus der Friedrich-Wöhler-Schule

An der Friedrich-Wöhler-Schule starten die Klassen in die Auseinandersetzung mit den Kinderrechten oft mit einem Schuhkarton voller kleiner Gegenstände, die zu den Kinderrechten und der Frage „Was brauchen Kinder, damit es Ihnen gut geht?“ führen. In der Kiste befinden sich ein (abgelaufener) Personalausweis, eine leere Wasserflasche, eine leere Brötchentüte, ein Schulbuch, ein Playmobilkind mit Schultüte, kleine Spielsachen, eine Pflasterbox... Durch die Auseinandersetzung mit den Gegenständen kommen die Kinder über viele Rechte der Kinder ins Gespräch. Am Ende der Stunde wird den Kindern dann zum ersten Mal die Kinderrechtskonvention gezeigt.

Recht des Monats

Zur weiteren Bearbeitung der Kinderrechte können thematische Schwerpunkte ausgerufen werden, an denen dann beispielsweise alle Klassen eines Jahrgangs oder auch die ganze Schule arbeitet. Einige Schulen nennen das „Unser Recht des Monats“. Das Recht des Monats sollte möglichst von der Kindergemeinschaft (anlassbezogen) gewählt und dann sichtbar gemacht werden. Zum Beispiel an der Klassenwand, einer Tafel im Eingang oder Ähnlichem. In Gremien wie dem Klassenrat kommt die Gruppe immer wieder auf diesen Schwerpunkt zu sprechen und reflektiert z. B. die vergangene Woche mit Blick auf das entsprechende Kinderrecht, stellt Bezüge her oder tauscht Ideen und Erfahrungen aus.

Ich, Du, Wir – die Klassenregeln

Außerdem kann die Erarbeitung gemeinsamer Klassenregeln, meist zum Schulbeginn, im Geist der Kinderrechte stattfinden. Dazu können die Klassenregeln mit einem Rechte-Bezug formuliert werden: „Ich habe das Recht..., Du hast das Recht ..., Wir alle hier haben das Recht...“ Hier kann auch noch einmal Bezug auf eine leicht veränderte Kinderglücksfrage genommen werden: “Was brauchen alle Kinder hier in der Klasse, um gut lernen zu können?

Sind die Kinderrechte in einer Schule gut bei Erwachsenen und Kindern eingeführt, können in Cross-Peer-Projekten die Schüler*innen und ihre Expertise in die Wissens-Vermittlung/Information über die Kinderrechte einbezogen werden. Dann können Kinder mit Kindern über Kinderrechte sprechen.

Die Kinderrechte in Projekten und im Unterricht vermitteln

Neben Gesprächen mit Kindern sollte die Vermittlung natürlich auch in klassischen Projekten und im Unterricht stattfinden. Wichtig ist hier eine strukturelle Verankerung, sodass die Vermittlung kontinuierlich und nicht einmalig stattfindet.

Projektwochen gestalten

Viele Kinderrechteschulen nutzen (jährlich wiederkehrende) Projektwochen, in denen die Kinderrechte konkret und kreativ bearbeitet werden. Dabei kann ein Rechtsbereich im Mittelpunkt stehen und Ankerpunkt für die Entwicklung von Projektangeboten sein.

Praxisbeispiel aus der Weidenhof Grundschule 

In der Weidenhof Grundschule Potsdam setzen sich die einzelnen Klassenstufen z.B. schwerpunktmäßig mit einem Recht auseinander:

  1. Klasse: Mein Recht auf Spiel und Freizeit
  2. Klasse: Mein Recht auf einen Namen und ein sicheres Zuhause
  3. Klasse: Mein Recht auf Bildung
  4. Klasse: Mein Recht auf Gesundheit und eine saubere Umwelt
  5. Klasse: Mein Recht auf Information und Mitbestimmung
  6. Klasse: Mein Recht auf Schutz vor Gewalt und der Privatsphäre

Oder die Kinderrechte stehen mit all ihren Facetten im Fokus und es werden fachbezogene Projekte organisiert: Der Bau einer Sprossenleiter für Kinderrechte (Kunst), Stopp-Motion-Filme zu Kinderrechtsverletzungen (Medien), Demokratische Spiele (Deutsch), ein Kinderrechte-Lied texten, singen und tänzerisch begleiten (Musik) oder Vertrauensspiele und einen Kinderrechte-Parcours durchlaufen (Sport). Ideal ist es, wenn die Projektwoche gemeinsam mit den Schüler*innen organisiert wird und die Schüler*innen selbst Schwerpunkte festlegen und Projektideen einbringen und/oder selbst verwirklichen können.

Praxisbeispiel aus der Löcknitz-Grundschule

Im Schuljahr 2012/2013 forderten mehrere Schüler*innen der Löcknitz-Grundschule während einer Diskussion die Kinderrechte bekannter zu machen - in der Schule, im Elternhaus, im Freundeskreis - und ihre Einhaltung bei den Verantwortlichen in der Politik stärker einzufordern.

Durch die Initiative der Kinder entstand der Plan einer Mitmach-Ausstellung zum Thema: „Kinderrechte“, in der jede Klassenstufe vertreten sein sollte und in der sich jedes Kind der Schule mit seinen individuellen Wünschen und Problemen wiederfinden sollte. Angesteckt von der Energie der federführenden Kinder und mit minimaler Unterstützung der Fachlehrerin begann kurze Zeit später ein Projekt, auf das die Schule noch immer stolz ist. Alle Informationen hierzu präsentiert die Schule hier: Ausstellung Hand aufs Herz für Kinderrechte

Weitere Projektideen finden Sie auf der Seite Impulse aus der Praxis.

Das Curriculum anpassen

Die Thematisierung von Kinderrechten muss selbstverständlich auch in einzelnen Unterrichtsfächern stattfinden – gemeinsam mit einer kindgerechten Gestaltung und Organisation des Unterrichtsgeschehens selbst. Um die explizite Nennung von und die Beschäftigung mit der UN-KRK als festen Bestandteil der Schule zu etablieren, lohnt es sich, einen Blick in schulinterne Curricula zu werfen.

Empfehlenswert ist die Festlegung von Unterrichtseinheiten mit Kinderrechtebezug in allen Jahrgängen und möglichst allen Fächern (fächerübergreifend). Als Fach für die Verankerung einer festen Unterrichtseinheit zur Einführung der Kinderrechte bietet sich der Sachunterricht an, Kinderrechtebezüge können aber auch für anderen Fächern wie Mathematik, Ethik, Kunst, Deutsch oder Sport festgelegt werden, z. B. beim Umweltlernen, einem Kinderrechteparcours oder in der Beschäftigung mit Märchen im Deutschunterricht.

Fächerübergreifende Vermittlung

Fächerübergreifend funktioniert kindgerechtes Informieren über die Kinderrechte z. B. gut mit Bilder- und Sachbüchern sowie Illustrationen zu einzelnen Kinderrechten und über ein Kinderrechte-Kreativ-Projekte. Aber auch eine Kinderrechte-Pat*innen-Stunde (durch ältere Mitschüler*innen oder eingeladene Expert*innen) oder das Durcharbeiten einer schuleigenen Kinderrechte-Rallye, die zu einzelnen Rechten informiert und kleine Aufgaben stellt, bietet sich an.

Praxisbeispiel aus der Hans-Quick-Schule, Schulnetzwerk für Kinderrechte und Demokratie Hessen

Ein Kinderrechte-Pfad an der Hans-Quick-Schule in Bickenbach macht zehn wichtige Kinderrechtsbereiche sichtbar und erlebbar. Ursprünglich im benachbarten Wald aufgestellt, sind die Kinderrechte-Tafeln mittlerweile dauerhaft auf dem Schulgelände angebracht und in ein jährliches Projekt integriert. Alle Kinder lernen klassen- und jahrgangsübergreifend die Kinderrechte kennen und sind aufgefordert dazu eine kleine Aktion durchzuführen oder eine Frage zu beantworten. Auch im Schulalltag regen die Tafeln immer wieder Kinder, Eltern und Lehrkräfte zu Gesprächen und Spielen an.

Eltern und Familien informieren

Der Informationsfluss rund um Kinderrechte muss von Anfang an auch die Eltern erreichen und sie in Entwicklungsprozesse miteinbeziehen. Wege dorthin sind z. B. Verpflichtungen wie „An allen Elternabenden wird die pädagogische Arbeit rund um die Kinderrechte von den Klassenlehrkräften thematisiert“, oder „Ein Elternabend im zweiten Schuljahr thematisiert die Kinderrechte als Orientierungs- und Bezugsrahmen“.

Die Einschulungsfeier kann anhand der Rede der Schulleitung und Beiträgen von Schüler*innen (z. B. ein „Kinderrechte-Schulsong“) den Kinderrechte-Bezug in den Vordergrund stellen. Und Schulfeste, in denen Kinder an einem Stand über die Kinderrechte informieren, können ein niedrigschwelliger Zugang für Eltern sein, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Auch die Öffentlichkeitsarbeit der Schule kann sich den Kinderrechten widmen und so auf das Thema aufmerksam machen - auf der schuleigenen Webseite, durch eine eigene Seite im Lernplaner, in Infobriefen oder auch darin, die Kinderrechte auf dem Schulgelände durch Kunstwerke oder Infotafeln für alle sichtbar zu machen.

So gelingt Bildung über Kinderrechte: Beispiele für die Umsetzung
  • Das Schulteam bildet sich extern/intern (regelmäßig) zu den Kinderrechten fort.
  • Klassen/ Teamzimmer und Freizeiträume sind mit Informations- und Praxismaterialien rund um die Kinderrechte ausgestattet.
  • Die Inhalte der UN-KRK werden altersgerecht in formalen und non-formalen Lernsettings vermittelt und der Bezug zu den individuellen Lebenswirklichkeiten der Kinder anhand alltagsnaher Beispiele verdeutlicht.
  • Die Kinderrechte sind Teil des Schulcurriculums und fest im Jahresplan der Schulen verankert.
  • Die Schule weist im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Kinderrechte und ihre Arbeit zu den Kinderrechten hin.

(vgl. DKHW/ Makista/ UNICEF 2021)

Quellenverzeichnis

Makista e. V. (2019): Kleine Worte – Große Wirkung! Kinderrechtebaukasten für die frühkindliche Bildung und Sprachförderung, Frankfurt/ Main.

DKHW/ Makista/ UNICEF (2021): Leitfaden. Kriterien für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an Schulen, unveröffentlichtes Papier.

Vorgeschlagene Zitierweise

Gebhard, Jasmine / Kaletsch, Christa (2023): Bildung über Kinderrechte. Kinderrechte in der Grundschule kennenlernen und bewusst machen: Wie kann das gelingen? In: Deutsches Kinderhilfswerk (Hrsg): Kinderrechte leben - in Schule und Hort! Online-Dossier. Unter: LINK (Zugriff am: TT.MM.JJJJ).

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