Deine Meinung
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(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
Jedes Kind hat das Recht, seine Gedanken und seine Ansichten frei zu sagen und auch seine Religion frei zu leben.
Jedes Kind hat das Recht, selbst darüber zu entscheiden, ob es einer Religion angehören möchte und welcher Religion es angehören möchte. Nur wenn das Kind durch seine Wahl andere Menschen einschränkt oder ihnen wehtut, darf das Land eingreifen.
Es ist Aufgabe der Eltern, ihr Kind bei all dem zu unterstützen und seine Meinung zu berücksichtigen.
Toller Artikel und sehr gut erklärt!!
KINDER AN DIE MACHT
Ich vinde gut
😀😀😀😀😀😀😀😀😀
das finde ich gut
sehr toller artikel. KINDER AN DIE MACHT
Bei uns in der Schule sagen alle Unreligiose sachen das ist ein großes Proplem für unsere Schule finde ich , ich und viele möchten das das aufhört.
Alles klar
ich finde es ok.