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Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen einschließlich Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungs-
maßnahmen, um Kinder vor dem unerlaubten Gebrauch von Sucht stoffen und psychotropen Stoffen im Sinne der diesbezüglichen internationalen Übereinkünfte zu schützen und den Einsatz von Kindern bei der unerlaubten Herstellung dieser Stoffe und beim unerlaubten Verkehr mit diesen Stoffen zu verhindern.
Kinder haben das Recht, vor Drogen und Drogenhandel geschützt zu werden. Auch bei der Herstellung und dem Verkauf von Drogen dürfen Kinder niemals mitarbeiten.
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