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Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder
a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;
c) für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.
Sex von Erwachsenen mit Kindern ist verboten. Kinder müssen davor geschützt werden, dass Erwachsene sie sexuell berühren und zu Sex überreden oder zwingen. Darum müssen alle Länder Sex von Erwachsenen mit Kindern
verbieten und bestrafen.
Unter sexuellem Missbrauch versteht man sexuelle Handlungen von Erwachsenen oder Jugendlichen mit Kindern. Kinder werden zum Beispiel überredet oder gezwungen, sexuelle Dinge zu machen. Es kann sein, dass ein Mann oder eine Frau will, dass ein Kind ihnen bei Sex zusieht oder die Geschlechtsteile berührt. Egal, warum die Erwachsenen das tun, es ist nie erlaubt. Sexuelle Ausbeutung bedeutet, dass Erwachsene Kinder zu Sex mit fremden Menschen zwingen. Die Fremden bezahlen dafür Geld an den Erwachsenen. Das nennt man Prostitution und das ist bei Kindern verboten. Sexuelle Ausbeutung ist auch, wenn Kinder gezwungen werden, sich nackt fotografieren zu lassen oder Sex-Videos machen müssen.
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