Deine Meinung
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Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder
a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;
c) für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.
„Anderen Menschen weh zu tun, ist verboten! Doch Kinder können sich nicht so gut wehren, wie die Erwachsenen!“, erklärt Lupes Mutter.
„Deswegen muss der Staat dafür sorgen, dass euch niemand verletzt! Manche Erwachsenen halten sich jedoch nicht daran!“
„Sie machen Dinge mit Jungen oder Mädchen, die die Kinder nicht wollen! Sie machen Fotos von Kindern, wenn sie nackt sind oder berühren sie an ihren Geschlechtsteilen. Manche Erwachsenen nehmen Kinder gegen ihren Willen mit und zwingen sie dazu, mit ihnen Geschlechtsverkehr zu haben! Das nennt man ‚sexueller Missbrauch’.“, erzählt Frau Roth weiter.
„Vor diesen Dingen muss der Staat die Kinder bewahren. Darum erlässt der Staat Gesetze, die Kinder vor Missbrauch schützen und die Täter bestraft!“
Hallo! Das tut uns wirklich sehr Leid zu hören und wir hoffen, dass sich dieser Fall schnellstmöglich klären kann. Wir sind dennoch keine Rechtsberatung, sondern eine Kinderwebsite und geben ausschließlich Tipps und Anregungen. Wir wünschen alles Gute! Viele Grüße, dein ks-Team.
Das stimmt nur leider verstehen manche das nicht. Wie denken etwas sehr sehr falsches. Aber das ist nicht schlimm weil dann können die Kinder in ist einfach richtig erklären.
Alle die, die Kinder missbrauchen sollen sich schämen!!!!!!!!
Die Kinder,die missbraucht wurden,tun mir leid