UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 39: Recht auf Hil­fe

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern, das Opfer irgendeiner Form von Vernachlässigung, Ausbeutung oder Misshandlung, der Folter oder einer anderen Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder aber bewaffneter Konflikte geworden ist. Die Genesung und Wiedereingliederung müssen in einer Umgebung stattfinden, die der Gesundheit, der Selbstachtung und der Würde des Kindes förderlich ist.

Umgeschrieben für Kinder 

Kinder haben das Recht, von ihrem Land alle Hilfen zu bekommen, die sie brauchen. Besonders dann, wenn ihnen etwas Schlimmes passiert ist. Wenn ein Kind von anderen Personen misshandelt, vernachlässigt oder ausgenutzt wurde oder bei einem Krieg dabei war, müssen die Länder alles dafür tun, dass es dem Kind wieder gut geht. Die Länder müssen dafür sorgen, dass das Kind wieder gesund wird und dass es wieder zur Schule gehen kann. Es soll sich in einer Umgebung erholen und aufwachsen, die dem Kind gut tut.

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Eure Kommentare

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Die Kinderrechte sind sehr verständlich geschrieben.  
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Ich finde es gut 👍 das es noch für Kinder geschrieben wird und sehr verständlich ist. Coole App😀
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Super idol
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Checkt mal Eure Grammatik. Es heißt: wenn ihr im Krankenhaus wart mit t.