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Dieses Übereinkommen steht allen Staaten zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
„Jedes Abkommen braucht auch eine schriftliche Bestätigung, also einen Vertrag!“, erzählt Leos Mutter. „Dieser Vertrag muss von allen Mitgliedern unterschrieben werden!“
„Und dürfen dann nur die Länder bei der UN-Kinderrechtskonvention mitmachen, die auch unterschrieben haben?“, fragt Leo neugierig.
„Auch andere Länder können der UN-Kinderrechtskonvention beitreten! Allerdings müssen sie sich dafür auch an die Bestimmungen halten und alles tun, damit die Kinderrechte auch in ihrem Land durchgesetzt werden!“, fügt Frau Schramm hinzu.
Hä, warum alles auf einmal? 46,47,48,49
[Anmerkung der Redaktion: Hallo! In diesem Beitrag sind die jeweiligen Artikel zusammengefasst, weil sie thematisch miteinander verbunden sind. Es geht in ihnen darum, wie die Kinderrechte in den einzelnen Ländern umgesetzt werden. Viele Grüße, dein ks-Team]