UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 49: In­kraft­tre­ten

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

(1) Dieses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag nach Hinter­legung der zwanzigsten Ratifika­tions­ und Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft.

(2) Für jeden Staat, der nach Hinterlegung der zwanzigsten Ra­tifikations­ und Beitrittsur­kunde dieses Übereinkommen rati­fiziert oder ihm beitritt, tritt es am dreißigsten Tag nach Hin­terlegung seiner eigenen Ratifi­kations­ oder Beitrittsurkunde in Kraft.

Umgeschrieben für Kinder

Damit das Übereinkommen über die Kinderrechte weltweit wirksam ist, müssen mindestens 20 Länder mitmachen. Wenn es 20 Länder sind, dauert es noch 30 Tage, bis die Kinderrechte gelten. Wenn ein

neues Land danach dazu kommt, dauert es auch 30 Tage, bis die Kinderrechte in dem Land dann auch gelten.

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