UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 52: Kün­di­gung

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Ein Vertragsstaat kann dieses Übereinkommen durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gerichtete schriftliche Notifikation kündigen. Die Kün­digung wird ein Jahr nach Ein­gang der Notifikation beim Gene­ralsekretär wirksam.

Umgeschrieben für Kinder

Der Beitritt zu den Kinderrechten kann von einem Land auch wieder gekündigt werden. Dazu muss das Land die Kündigung an die Vereinten Nationen übergeben. Ein Jahr nach der Kündigung gilt diese dann und die Kinderrechte gelten in dem Land nicht mehr.

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Eure Kommentare

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Das ist gemein

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Aber es isd doch dof das man kündigen kan

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Das ist doof!!!!!

 

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Das ist doof, dass man die Kinderrechte kündigen kann.
 

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Wieso kann man Kinderrechte abschaffen?

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Das ist ungerecht 

 

Wieso kann ein Land überhaupt die Kinderrechte kündigen. Das ist doch voll doof. Wieso haben wir nicht in jedem Land die gleichen Rechte. Das ist ja fast so als ob ein Land sagen würde hier gelten die Grundgesetze nicht mehr, ich finde das die Kinderrechte genau so wichtig wie die Grundgestetze.