UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 53: Auf­be­wah­rung der Kin­der­rech­te

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Der Generalsekretär der Verein­ten Nationen wird zum Verwahrer dieses Übereinkommens bestimmt.

Umgeschrieben für Kinder

Die Kinderrechtskonvention wird von dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden der Vereinten Nationen aufbewahrt.

Deine Meinung

  • Ist super
    884
  • Ist lustig
    858
  • Ist okay
    808
  • Lässt mich staunen
    980
  • Macht mich traurig
    762
  • Macht mich wütend
    845

Eure Kommentare

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Hola

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

ja