UN-Kinderrechtskonvention Artikel 53: Aufbewahrung der Kinderrechte Ein Beitrag von kindersache 12. März 2018 2 Kommentare 3755 Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird zum Verwahrer dieses Übereinkommens bestimmt. Umgeschrieben für Kinder Die Kinderrechtskonvention wird von dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden der Vereinten Nationen aufbewahrt. Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag Deine Meinung Ist super 750 Ist lustig 709 Ist okay 681 Lässt mich staunen 774 Macht mich traurig 630 Macht mich wütend 680 JavaScript muss aktiviert sein, um dieses Formular zu verwenden. Dein Kommentar Hilfe zum Textformat Speichern Bitte dieses Feld leer lassen Eure Kommentare Hola ja
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