UN-Kinderrechtskonvention Artikel 53: Aufbewahrung der Kinderrechte Ein Beitrag von kindersache 12. März 2018 2 Kommentare 3359 Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird zum Verwahrer dieses Übereinkommens bestimmt. Umgeschrieben für Kinder Die Kinderrechtskonvention wird von dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden der Vereinten Nationen aufbewahrt. Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag Deine Meinung Ist super 654 Ist lustig 615 Ist okay 560 Lässt mich staunen 638 Macht mich traurig 530 Macht mich wütend 578 Dein Kommentar Hilfe zum Textformat Speichern Bitte dieses Feld leer lassen Eure Kommentare Hola ja
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