UN-Kinderrechtskonvention Artikel 53: Aufbewahrung der Kinderrechte Ein Beitrag von kindersache 12. März 2018 1 Kommentar 2990 Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird zum Verwahrer dieses Übereinkommens bestimmt. Umgeschrieben für Kinder Die Kinderrechtskonvention wird von dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden der Vereinten Nationen aufbewahrt. Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag Deine Meinung Ist super 576 Ist lustig 544 Ist okay 506 Lässt mich staunen 587 Macht mich traurig 472 Macht mich wütend 507 Dein Kommentar Hilfe zum Textformat Speichern Bitte dieses Feld leer lassen Eure Kommentare ja
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