UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 53: Aufbewahrung der Kinderrechte

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Der Generalsekretär der Verein­ten Nationen wird zum Verwahrer dieses Übereinkommens bestimmt.

Umgeschrieben für Kinder

Die Kinderrechtskonvention wird von dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden der Vereinten Nationen aufbewahrt.

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