Deine Meinung
- 919
- 803
- 1026
- 842
- 788
- 746
(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.
Jedes Kind hat von Geburt an ein Recht darauf, zu leben. Alle Länder müssen sich darum kümmern, dass alle Kinder gut leben, aufwachsen und sich entwickeln können.
Eure Kommentare