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Im Laufe der Corona-Pandemie haben Politikerinnen und Politiker viele Regeln aufgestellt, um die Ansteckungsgefahr mit dem Virus einzudämmen. Seitdem die Inzidenzen gesunken sind, gibt es eine neue Regel: die 3G-Regel.
Bis heute hatten alle Bundesländer Zeit, die 3G-Regel umzusetzen. Das bedeutet: geimpft, genesen oder getestet – das gilt für Menschen, die sich in öffentlichen Innenräumen aufhalten. Wenn du also mit deiner Familie ins Kino gehen möchtest und ihr danach bei eurem Lieblingsitaliener etwas Essen wollt, muss jede Person einen der drei Nachweise vorzeigen. Auch für Veranstaltungen, die drinnen stattfinden, beim Frisör und in Sport- und Schwimmhallen, gilt die 3G-Regel. Für den Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen muss ebenso ein Nachweis vorliegen. Wird als Nachweis ein Test mitgebracht, muss es sich um einen Antigen-Schnelltest (24 Stunden gültig) oder einen PCR-Test (48 Stunden gültig) handeln.
Für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, entfällt die 3G-Regel. Diese Ausnahme gilt auch für kleine Kinder.
In Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen und auf die Abstands-Regeln geachtet werden. Ab dem 11. Oktober wird es keine kostenlosen Schnelltests mehr geben. Darauf hatten sich Bund und Länder Anfang August geeinigt. Sie begründen das damit, dass inzwischen für alle Menschen in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden kann. Ausgeschlossen sind natürlich diejenigen, die nicht geimpft werden können.
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