Ausführliche Informationen Artikel 1 Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt. Ein Beitrag von kindersache 22. März 2010 7 Kommentare 2307 Links für das Blättern im Buch Artikel 1 Nach oben Deine Meinung Ist super 430 Ist lustig 452 Ist okay 448 Lässt mich staunen 545 Macht mich traurig 417 Macht mich wütend 442