Ar­ti­kel 25

Die Vertragsstaaten erkennen an, daß ein Kind, das von den zuständigen Behörden wegen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung zur Betreuung, zum Schutz der Gesundheit oder zur Behandlung untergebracht worden ist, das Recht hat auf eine regelmäßige Überprüfung der dem Kind gewährten Behandlung sowie aller anderen Umstände, die für seine Unterbringung von Belang sind.

Deine Meinung

  • Ist super
    335
  • Ist lustig
    311
  • Ist okay
    323
  • Lässt mich staunen
    388
  • Macht mich traurig
    331
  • Macht mich wütend
    324