Ausführliche Informationen Artikel 46: Unterzeichnung Ein Beitrag von kindersache 22. März 2010 Keine Kommentare 3075 Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten zur Unterzeichnung auf. Umgeschrieben für Kinder Die UN-Kinderrechtskonvention kann von allen Ländern unterschrieben werden. Links für das Blättern im Buch Artikel 46: Unterzeichnung Nach oben Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag Deine Meinung Ist super 574 Ist lustig 516 Ist okay 509 Lässt mich staunen 623 Macht mich traurig 530 Macht mich wütend 527