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Wie der Name schon sagt, sind Kinderbeauftragte Menschen, die für Kinder da sind. Sie kümmern sich um viele verschiedene Dinge, die Kinder betreffen. Laut der UN-Kinderrechtskonvention sind Kinder alle Menschen unter 18 Jahren.
Manchmal heißen Kinderbeauftragte auch anders. Das kann etwas verwirrend sein. Deshalb haben wir dir einige Beispiele aufgelistet, unter welchen Namen man Kinderbeauftragte finden kann:
Kinderbeauftragte vertreten die Rechte von Kindern und ihre Interessen. Kinder und Jugendliche können sich an Kinderbeauftragte wenden, wenn sie Fragen, Sorgen oder größere Probleme haben. Aber auch, wenn sie Lösungen für eine Situation gefunden haben und nicht wissen, wem sie es sagen sollen. Die Kinderbeauftragten kümmern sich dann darum, dass man den Kindern zuhört. Sie stellen z.B. auch den Kontakt zwischen Kindern und Politikern her und helfen den Kindern dabei, sich für ihre Rechte einzusetzen.
Damit du dir das besser vorstellen kannst, haben wir wieder ein paar Beispiele. Kinder und Jugendliche können sich an Kinderbeauftragte wenden, wenn:
Oft wird eine Beschwerde mit etwas Schlechtem verbunden. Viele Leute haben dabei Wörter im Kopf wie „petzen“, „nörgeln“ oder „sich wichtigmachen“. Das stimmt so aber nicht. Es ist sehr wichtig, dass du dich beschweren kannst und weißt, dass du sogar ein Recht darauf hast. Sich zu beschweren bedeutet, über seine Anliegen und Bedürfnisse zu sprechen. Denn nur, wenn man Probleme ausspricht, kann man dafür auch Lösungen finden. Man nennt das auch Beteiligung. Du hast ein Recht darauf, dich zu beteiligen, wenn es um dein Leben geht. Du kannst dich beschweren, wenn du mit einer Situation in deinem Leben nicht einverstanden bist. Dabei können dir Kinderbeauftragte in deiner Nähe helfen.
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