Politik

Erst­mals dür­fen Men­schen mit Be­hin­de­rung wäh­len

Wahlrecht in Deutschland

In Deutschland gilt inklusives Wahlrecht für alle Menschen: Jeder Mensch hat das Recht zu wählen und jede Stimme ist gleich viel wert. Trotzdem gab es lange Zeit sogenannte Ausschlüsse vom Wahlrecht. Das bedeutet, dass Menschen aus bestimmten Gründen, zum Beispiel eben wegen einer Behinderung oder einer psychischen Erkrankung, von Wahlen ausgeschlossen wurden. In Deutschland waren das bis 2019 mehr als 85.000 volljährige Menschen mit Behinderung.

Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Ausschluss wurde 2019 vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt. Seitdem dürfen Menschen mit Behinderung wählen und können dafür eine sogenannte Wahlassistenz in Anspruch nehmen. Am 26. September 2021 dürfen sie zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl ihre Stimme abgeben.

Was ist Wahlassistenz?

Jede wahlberechtigte Person, die durch eine Behinderung an der Stimmabgabe gehindert ist, darf Hilfe von einem anderen Menschen bekommen. Die Hilfestellung bei der Wahl darf nur eine “technische” Hilfe sein. Das bedeutet, die wahlberechtigte Person trifft ihre eigene Wahlentscheidung und erhält dabei Hilfe beim Ausfüllen des Stimmzettels. Dabei ist auch die Begleitung in die Wahlkabine möglich. Das ist nämlich eigentlich verboten.

Eine andere Möglichkeit ist die Briefwahl. Mit Hilfe einer Wahlassistentin oder eines Wahlassistenten kann die Person bereits vor der eigentlichen Wahl ihre Stimme abgeben. Allerdings gilt auch hier: die wahlberechtigte Person trifft ihre Entscheidung und nicht die Wahlassistenz. Denn würde die Person, die Hilfe gibt, wählen, dann wäre das Wahlfälschung und die ist sogar strafbar.

Was ist die UN-Behinder­tenrechts­konvention?

Die UN- Behinderten­rechts­konvention (UN-BRK) ist ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie gilt seit 2009 in Deutschland. Die UN-BRK stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderungen. Das Ziel der Konvention ist, dass Menschen mit Behinderung nicht länger benachteiligt, sondern als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft anerkannt werden.

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Eure Kommentare

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Wer hilft den Leuten?

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Und noch eine Frage habe ich was ist denn passiert wenn ein behinderter Mensch einfach trotzdem gewählt hat? War das verboten?

Hallo! Wie im Artikel steht, waren in Deutschland bis 2019 mehr als 85.000 volljährige Menschen mit Behinderung von der Wahl ausgeschlossen. Das heißt, sie haben gar keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Ohne die kann man nicht zur Wahl gehen und abstimmen. Viele Grüße, dein kinderache-Team

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Bei welchen Behinderungen war das genau? Weil wenn man z. B. Blind ist kann man ja trotzdem Politik verstehen!!!!!!!! 

Hallo! Ja, na klar, da hast du Recht. Aber eine Person mit Sehbehinderung kann den Wahlzettel nicht ohne Hilfe ausfüllen. Viele Grüße, dein kindersache-Team

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Ok