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Ihr habt es bestimmt schon in den Nachrichten gehört oder gesehen: Manche Menschen flüchten aus ihren Heimatländern, zum Beispiel weil dort Krieg herrscht. Wer in seinem eigenen Land in Gefahr ist, kann in Deutschland Schutz finden. Das gilt natürlich auch für Kinder.
Laut der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen haben alle Kinder die gleichen Rechte, egal wo sie herkommen. Geflüchtete Kinder dürfen in Deutschland also auch zum Arzt gehen, wenn sie krank sind. Und sie dürfen und müssen auch zur Schule gehen.
Wenn sie kein Deutsch sprechen, kommen sie oft erst in eine Willkommensklasse, in der sie Deutsch lernen. Jugendliche können auch eine Ausbildung machen, wenn sie schon einen Schulabschluss haben. Und natürlich haben geflüchtete Kinder ein Recht auf Ruhe und Freizeit, genau wie alle anderen Kinder auch. Sie dürfen also auf keinen Fall gezwungen werden zu arbeiten.
Am Anfang gibt es manchmal Schwierigkeiten. Zum Beispiel gibt es in manchen Unterkünften für geflüchtete Menschen nicht genügend Möglichkeiten für Kinder zum Spielen. Manchmal müssen die Kinder auch sehr lange warten, bis sie in die Schule gehen dürfen.
Wenn Kinder ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, muss sich der Staat besonders um sie kümmern. Das Jugendamt muss dann dafür sorgen, dass die Kinder an einen geschützten Ort kommen, dass sie ausreichend zu essen bekommen, Kleidung und medizinische Versorgung. Das Jugendamt muss auch einen Betreuer oder eine Betreuerin und einen Vormund oder eine Vormundin für das Kind finden.
Der Betreuer oder die Betreuerin hilft dem Kind im Alltag, zum Beispiel bei den Hausaufgaben. Er oder sie lebt dort, wo das Kind wohnt.
Der Vormund oder die Vormundin ist die Person, die für das Kind verantwortlich ist, bis es 18 Jahre alt ist. Er oder sie muss bei allen wichtigen Entscheidungen gefragt werden. Manchmal übernimmt auch das Jugendamt die Rolle als Vormund, wenn es niemand anderen findet.
Eigentlich hat ein geflüchtetes Kind auch das Recht, mit seinen Eltern zusammenzuleben. Manchmal können deshalb die Eltern und jungen Geschwister aus dem Heimatland nach Deutschland nachkommen. Die Gesetze dafür sind leider sehr kompliziert, deswegen klappt es nicht immer.
Geflüchtete müssen in Deutschland einen Antrag beim Amt stellen, wenn sie in Deutschland bleiben wollen. Sie müssen dann zu Gesprächen ins Amt kommen und viele Fragen beantworten. Wenn Kinder alleine einen Antrag stellen, begleitet sie immer ihr Vormund oder ihre Vormundin und hilft ihnen, sich auf die Gespräche vorzubereiten.
Das Amt entscheidet dann über den Aufenthaltsstatus – das heißt, wie lange jemand in Deutschland bleiben darf, ob die oder der Geflüchtete arbeiten oder eine Ausbildung machen darf und vieles mehr. Oft dauert es viele Monate, bis das Amt eine Entscheidung trifft. Während dieser Zeit haben viele Geflüchtete Angst, weil sie oft nicht wissen, was mit ihnen passieren wird. Deswegen ist es besonders wichtig, dass geflüchtete Familien und Kinder ihre Rechte gut kennen und wissen, wo sie Hilfe bekommen.
In den Broschüren „Neu anfangen“ und „Willkommen in Deutschland“ wird genau erklärt, was mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen passiert, welche Rechte und Möglichkeiten sie haben und wer ihnen hilft. Die Broschüren wurden von Jugendlichen gemacht, die selber nach Deutschland geflüchtet sind. Sie möchten damit ihre Erfahrungen und Tipps weitergeben. Sie sagen: Es ist oft sehr hart, aber man darf nicht aufgeben!
„Neu anfangen“ ist für geflüchtete Jugendliche, die mit ihrer Familie in Deutschland leben.
„Willkommen in Deutschland“ ist speziell für Jugendliche, die alleine nach Deutschland geflüchtet sind.