Politik

Rechte von beschuldigten Jugendlichen vor Gericht

Manchmal werden Jugendliche beschuldigt, etwas Verbotenes getan zu haben. Das nennt man Straftat, wenn es im Gesetz eine Strafe dafür gibt. Es kann sein, dass die Jugendlichen dann vor Gericht kommen. Diesen Prozess nennt man Strafverfahren. Bei Jugendlichen heißt es Jugendstrafverfahren.  

Junge Menschen haben wegen ihres Alters andere Bedürfnisse als Erwachsene. Deshalb haben Jugendliche vor Gericht nicht nur alle Rechte, die Erwachsene haben. Es kommen noch weitere Rechte dazu. Ein paar davon stellen wir hier vor. 

Artikel 40 UN-Kinderrechtskonvention 

Eins steht in Artikel 40 der UN-Kinderrechtskonvention. Dort stehen Regeln, die Länder beachten müssen, wenn ein junger Mensch wegen einer Straftat beschuldigt wird. Dazu gehört: 

  • Jugendliche sollen durch ein Verfahren vor Gericht unterstützt und nicht bestraft werden. Ihnen soll geholfen werden, damit sie in Zukunft keine Straftaten mehr begehen.
  • Länder müssen ein Alter festlegen, ab dem junge Menschen vor Gericht gestellt werden dürfen.
  • Jugendliche müssen wissen, warum sie beschuldigt werden.  

Die Regeln in Artikel 40 und andere Anforderungen aus der UN-Kinderrechtskonvention müssen von den Ländern berücksichtigt werden.

Recht auf Information 

In Deutschland haben junge Menschen das Recht auf Information. Das steht in Paragraf 70a des Jugendgerichtsgesetzes. Damit Jugendliche ihre Rechte ausüben können, müssen sie diese kennen. Deshalb haben sie das Recht, gleich am Anfang über den Ablauf ihres Verfahrens und die eigenen Rechte informiert zu werden. Sie müssen nicht erst nach diesen Informationen fragen, sondern die Informationen müssen ihnen mitgeteilt werden. Dabei muss alles in einer Sprache gesagt werden, die die Jugendlichen verstehen. Verstehen sie etwas nicht, muss es nochmal anders erklärt werden. Und es muss ein Übersetzer oder eine Übersetzerin helfen, wenn ein junger Mensch kein Deutsch spricht. 

Recht auf Verteidigung 

Ein junger Mensch hat das Recht, sich durch einen Anwalt oder eine Anwältin verteidigen zu lassen. Das gilt ab Anfang an, also auch schon vor einer Verhandlung vor Gericht. Sie können Jugendlichen über ihre Rechte informieren und sie beraten. In bestimmten Fällen muss dafür gesorgt werden, dass Jugendliche durch einen Anwalt oder eine Anwältin verteidigt werden. Selbst wenn sie nicht von selbst darum bitten. Das alles steht in Paragraf 137 der Strafprozessordnung. 

Recht auf Anwesenheit 

Jugendliche haben das Recht, während der ganzen Gerichtsverhandlung dabei zu sein. Es darf also nicht verhandelt werden, ohne dass es die beschuldigte Person mitbekommt. In der Gerichtsverhandlung darf der junge Mensch seine Sicht darstellen und sich für seine Rechte einsetzen. 

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