Deine Meinung
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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt die Aufenthaltsbestimmungen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Grundsätzlich ist es Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange ein Minderjähriger (= unter 18 Jahre) außer Haus bleiben darf. Das heißt, dass Deine Eltern entscheiden, wie lange Du draußen bleiben darfst.
Das JuSchG regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten:
Es gibt keine rechtliche Regelung, die ein Hausarrest verbietet. Jedoch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §1631 festgelegt, dass in der Erziehung keine Gewalt angewendet werden darf. Ein unverhälnismäßig langer und nicht gerechtfertigter Hausarrest könnte also als Gewalt gegen Kinder gesehen werden. Das hängt aber von der jeweiligen Situation ab.
Liebe erwachsene Leser,
dies ist eine Seite speziell für Kinder. Wir bitten Sie daher von Kommentaren und Fragen abzusehen.
Vielen Dank, das kindersache-Team
Hallo! Das bestimmen deine Eltern. Viele Grüße, dein ks-Team.
Hallo! Das Gesetz schreibt das nicht vor. Deine Eltern entscheiden, wie lange du draußen bleiben darfst. Viele Grüße, dein ks-Team
Hallo! Wenn deine Eltern dir das erlauben, ist das in Ordnung. Sie kennen ja sicher die Kirmes und können einschätzen, ob das um die Uhrzeit noch etwas für dich ist. Viele Grüße, dein ks-Team
Hallo! Das ist eine Grauzone, aber wahrscheinlich geht das in Ordnung. Um ganz sicher zu gehen, kannst du ja mal beim Veranstalter nachfragen. An bestimmten Orten solltest du dich vielleicht nicht aufhalten. Viele Grüße, dein ks-Team.
Hallo! Ja, das ist möglich, wenn deine Eltern dir einen Zettel mitgeben. Der Film muss jedoch FSK 12 sein, sonst darfst du den noch nicht schauen. Viele Grüße, dein ks-Team.