Deine Meinung
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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt die Aufenthaltsbestimmungen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Grundsätzlich ist es Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange ein Minderjähriger (= unter 18 Jahre) außer Haus bleiben darf. Das heißt, dass Deine Eltern entscheiden, wie lange Du draußen bleiben darfst.
Das JuSchG regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten:
Es gibt keine rechtliche Regelung, die ein Hausarrest verbietet. Jedoch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §1631 festgelegt, dass in der Erziehung keine Gewalt angewendet werden darf. Ein unverhälnismäßig langer und nicht gerechtfertigter Hausarrest könnte also als Gewalt gegen Kinder gesehen werden. Das hängt aber von der jeweiligen Situation ab.
Liebe erwachsene Leser,
dies ist eine Seite speziell für Kinder. Wir bitten Sie daher von Kommentaren und Fragen abzusehen.
Vielen Dank, das kindersache-Team
Hallo! Wenn deine Eltern das erlauben, ist das okay. Viele Grüße, dein ks-Team
Hallo! Nein, das ist nicht erlaubt. Damit du bis 23 Uhr ins Kino gehen, müssen deine Eltern dich begleiten. Oder du musst in Begleitung von 18 jährigen sein, denen deine Eltern die Erlaubnis gegeben haben. Viele Grüße, dein ks-Team.
Hallo! Also erstmal müssen deine Eltern immer damit einverstanden sein. Sie müssen dir also erlauben, bis zum Ende des Konzertes zu bleiben. Wenn deine Freunde in einem Jugendclub spiele, ist es okay, wenn du solange bleibst. Ansonsten musst du den Veranstalter nach den Altersbeschränkungen fragen. Viele Grüßde, isn ks-Team.
Hallo! Wir verstehen die Frage nicht so ganz. Was hast du denn vor bzw. was meinst du mit außerhalb? Viele Grüße, dein ks-Team.