Deine Meinung
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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt die Aufenthaltsbestimmungen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Grundsätzlich ist es Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange ein Minderjähriger (= unter 18 Jahre) außer Haus bleiben darf. Das heißt, dass Deine Eltern entscheiden, wie lange Du draußen bleiben darfst.
Das JuSchG regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten:
Es gibt keine rechtliche Regelung, die ein Hausarrest verbietet. Jedoch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §1631 festgelegt, dass in der Erziehung keine Gewalt angewendet werden darf. Ein unverhälnismäßig langer und nicht gerechtfertigter Hausarrest könnte also als Gewalt gegen Kinder gesehen werden. Das hängt aber von der jeweiligen Situation ab.
Liebe erwachsene Leser,
dies ist eine Seite speziell für Kinder. Wir bitten Sie daher von Kommentaren und Fragen abzusehen.
Vielen Dank, das kindersache-Team
Hallo! Wenn deinen Eltern dieser Live-Musik-Club gehört, dann müsstest du sie vorher fragen, ob du dich dort mit deinen Freunden zusammen treffen kannst. Erst wenn deine Eltern das erlauben, geht das auch, denn der Club gehört ja deinen Eltern (ist also privat). Wenn ihr jedoch später als 22 Uhr im Club bleiben wollt, müssten du und deine Freunde von dort aus abgeholt werden.
Außerdem ist es jetzt während der Corona-Pandemie nicht erlaubt mit 5-6 Freunden aus verschieden Haushalten in geschlossenen Räumen zusammen zu sein. Viele Grüße, dein ks-Team.