Deine Meinung
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Ab wann Du Dir etwas Taschengeld dazu verdienen darfst, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) und das sagt, dass grundsätzlich niemand arbeiten darf, der jünger als 13 Jahre ist.
Grundsätzlich müssen alle Jobs für Kinder und Jugendliche leicht sein und dürfen ihre Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit nicht gefährden. Solange das Kind noch schulpflichtig sind, dürfen sie den Schulbesuch und "ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen" nicht negativ beeinflussen.
Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind im §6 Ausnahmen formuliert, die es Kinder unter 13 Jahren möglich machen, z.B. als Model (oder im Theater, Film, etc.) zu arbeiten. Kinder, die älter als 3 Jahre sind, dürfen also unter folgenden Voraussetzungen begrenzt leichte Arbeiten ausüben:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf das Kind trotzdem nur in einer bestimmten Zeitspanne arbeiten:
Bei Theaterproben:
Bei Film- und Fotoaufnahmen/Musikaufführungen/Werbeveranstaltungen
Eine Broschüre des hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit dazu gibt es hier.
Wenn du persönliche Fragen zum Thema Ferienjob hast, kannst du uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular schreiben.
Liebe erwachsene Leser,
dies ist eine Seite speziell für Kinder. Wir bitten Sie daher von Kommentaren und Fragen abzusehen.
Vielen Dank, das kindersache-Team
Hallo! Das liegt daran, dass Kinder mit 12 noch nicht arbeiten dürfen. Alle müssen warten, bis sie mindestens 13 sind. Viele Grüße, dein ks-Team.
Hallo! Kinder dürfen erst mit 15 in einem Gewerbe arbeiten. Mit 13 darfst du nur sogenannte leichte Arbeit ausführen. Beispiele dafür findest du im Text. Allerdings kannst du dich informieren, ob vielleicht ein Schülerpraktikum im Kindergarten möglich ist. Viele Grüße, dein ks-Team.