Antworten zu Kinderrechten

Ab wie­viel Jah­ren darf man ei­nen Fe­ri­en­job ma­chen?

Was ist erlaubt?

Ab wann Du Dir etwas Taschengeld dazu verdienen darfst, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) und das sagt, dass grundsätzlich niemand arbeiten darf, der jünger als 13 Jahre ist.

  • Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt, z.B. Zeitungen austragen, Nachhilfestunden geben oder Hunde Gassi führen. Diese entgeltlichen Tätigkeiten dürfen nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr und nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ausgeführt werden. Außerdem darf die Arbeitszeit nicht mehr als zwei Stunden pro Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben drei Stunden) betragen.
     
  • Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu vier Wochen Vollzeit (ca. 35 bis 40 Stunden in der Woche) in den Ferien arbeiten. Sie dürfen auch in einem Gewerbe (beim Bäcker, Floristen oder Ähnliches) arbeiten.
     
  • Erst ab 18 Jahren sind Akkord- und Nachtarbeit und die Arbeit in einer Disco, im Freizeitparks oder auf dem Jahrmarkt erlaubt.

Grundsätzlich müssen alle Jobs für Kinder und Jugendliche leicht sein und dürfen ihre Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit nicht gefährden. Solange das Kind noch schulpflichtig sind, dürfen sie den Schulbesuch und "ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen" nicht negativ beeinflussen.

Ausnahmen

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind im §6 Ausnahmen formuliert, die es Kinder unter 13 Jahren möglich machen, z.B. als Model (oder im Theater, Film, etc.) zu arbeiten. Kinder, die älter als 3 Jahre sind, dürfen also unter folgenden Voraussetzungen begrenzt leichte Arbeiten ausüben:

  1. der Arbeitgeber (derjenige, der die Arbeit anbietet) muss einen Antrag bei einer Aufsichtsbehörde stellen, dass er ein Kind beschäftigen möchte
  2. die Eltern müssen zustimmen und (meistens) anwesend sein
  3. eine ärztliche Bescheinigung muss vorliegen (der Arzt muss sicherstellen, dass die Arbeit für das Kind nicht schädlich ist)
  4. die Schule muss schriftlich bescheinigen, dass keine Einschränkungen für das Kind zu erwarten sind
  5. das Jugendamt muss eine prüfen, dass die Arbeit für das Kind in Ordnung ist

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf das Kind trotzdem nur in einer bestimmten Zeitspanne arbeiten:
 
Bei Theaterproben:

  • Kinder über 6 Jahre: bis zu vier Stunden täglich zwischen 10:00 und 23:00 Uhr 

Bei Film- und Fotoaufnahmen/Musikaufführungen/Werbeveranstaltungen

  • Kinder zwischen drei und sechs Jahren: max. 2 Stunden pro Tag in der Zeit von 8:00 bis 17 Uhr
  • Kinder über sechs Jahren: max. 3 Stunden pro Tag in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr

Eine Broschüre des hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit dazu gibt es hier.

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Ferienjob hast, kannst du uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular schreiben.

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Vielen Dank, das kindersache-Team

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Eure Kommentare

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Hallo ich finde es sehr gut das man ab einen bestimmten  alter erst arbeiten darf da es viele Familien gibt wo die Kinder zu etwas verpflichtet werden obwohl es für ihnen zu viel ist meine Frage wär ob es noch was anderes außer Zeitung austragen und mit hunde gehen und Nachhilfe stunden geben gibt 
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Darf ich mit 13 im getränkematkt arbeiten???

Hallo, 

ab 13 Jahren darfst du einfache Arbeiten übernehmen. Die Arbeit in einem Getränkemarkt gehört wahrscheinlich nicht dazu, weil Getränkekisten sehr schwer sind. Wenn du schon früh schwere Arbeiten machst, kann das schlechte Folgen für deinen Körper haben. Deshalb gibt es die Regelung.

Viele Grüße

dein ks-Team

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 weil man arbeiten soll wann man will -darf
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Hallo,ich werde bald 13 jahre alt aber kenne mich nicht so aus was man in Ferienjobs verlangen darf/kann.Ich will nicht direkt bei einem vorstellungsgespräch unhöflich erscheinen oder überhaupt was verlangen.Darum wollte ich fragen wie viel das wohl wäre.Danke

Hallo,

einen Ferienjob kannst du erst ab 15 Jahren machen. Ab 13 Jahren darfst du leichte Aufgaben, wie Zeitung austragen, übernehmen und dafür auch Geld bekommen. Informiere dich am besten direkt dort, wo du arbeiten möchtest, wie viel du verdienen würdest. Das ist eine berechtigte Frage und nicht unhöflich.

Viele Grüße

dein ks-Team

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Ich find fort  
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Hallo! Ich bin elf Jahre alt und würde gerne ehrenamtlich im Tierheim helfen. Geht das? Und wenn nicht ab wie viel Jahren dann???

Hallo! Um in einem Tierheim ehrenamtlich helfen zu dürfen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Viele Tierheime haben aber Kinder- und Jugendgruppen. Informiere dich am besten bei einem Tierheim in deiner Nähe. Viele Grüße, dein ks-Team