Deine Meinung
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Ab wann Du Dir etwas Taschengeld dazu verdienen darfst, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) und das sagt, dass grundsätzlich niemand arbeiten darf, der jünger als 13 Jahre ist.
Grundsätzlich müssen alle Jobs für Kinder und Jugendliche leicht sein und dürfen ihre Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit nicht gefährden. Solange das Kind noch schulpflichtig sind, dürfen sie den Schulbesuch und "ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen" nicht negativ beeinflussen.
Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind im §6 Ausnahmen formuliert, die es Kinder unter 13 Jahren möglich machen, z.B. als Model (oder im Theater, Film, etc.) zu arbeiten. Kinder, die älter als 3 Jahre sind, dürfen also unter folgenden Voraussetzungen begrenzt leichte Arbeiten ausüben:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf das Kind trotzdem nur in einer bestimmten Zeitspanne arbeiten:
Bei Theaterproben:
Bei Film- und Fotoaufnahmen/Musikaufführungen/Werbeveranstaltungen
Eine Broschüre des hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit dazu gibt es hier.
Wenn du persönliche Fragen zum Thema Ferienjob hast, kannst du uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular schreiben.
Liebe erwachsene Leser,
dies ist eine Seite speziell für Kinder. Wir bitten Sie daher von Kommentaren und Fragen abzusehen.
Vielen Dank, das kindersache-Team
Hallo! Mit 14 Jahren darfst du leichte Arbeiten ausführen. Wenn du in einem Blumenladen aushilfst und das mit deinen Eltern, als auch mit der Besitzerin oder dem Besitzer des Blumenladens abgesprochen ist, dann sollten Tätigkeiten, wie Blumen gießen oder Pflanzen schneiden, kein Problem sein. Achtet aber darauf, dass du nicht mehr als 2 Stunden pro Tag arbeitetest. Viele Grüße, dein ks-Team.
Hallo! Mit 12 Jahren bist du noch etwas zu jung um zu arbeiten. Deine Hauptbeschäftigungen sollten die Schule und deine Hobbys sein. Denn es ist wichtig, dass du in deiner Freizeit das machst, was dir Spaß macht. Warte noch ein bisschen ab, bis du arbeiten gehen kannst. Viele Grüße, dein ks-Team.
Hallo! Nein, das solltest du noch nicht. Youtube ist von der USK erst ab 12 Jahren freigegeben. Das heißt, die Nutzung von Youtube könnte jüngeren Kindern möglicherweise schaden. Wenn du gerne im Internet Videos hochladen möchtest, könntest du das auch erstmal hier auf juki machen. Dafür musst du dich registrieren unter https://www.kindersache.de/user/register und dabei angeben, dass du auf juki Videos hochladen möchtest. Dafür brauchst du allerdings auch die Erlaubnis deiner Eltern. Viele Grüße, dein ks-Team