Antworten zu Kinderrechten

Ab wieviel Jahren darf man einen Ferienjob machen?

Was ist erlaubt?

Ab wann Du Dir etwas Taschengeld dazu verdienen darfst, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) und das sagt, dass grundsätzlich niemand arbeiten darf, der jünger als 13 Jahre ist.

  • Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt, z.B. Zeitungen austragen, Nachhilfestunden geben oder Hunde Gassi führen. Diese entgeltlichen Tätigkeiten dürfen nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr und nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ausgeführt werden. Außerdem darf die Arbeitszeit nicht mehr als zwei Stunden pro Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben drei Stunden) betragen.

     
  • Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu vier Wochen Vollzeit (ca. 35 bis 40 Stunden in der Woche) in den Ferien arbeiten. Sie dürfen auch in einem Gewerbe (beim Bäcker, Floristen oder Ähnliches) arbeiten.

     
  • Erst ab 18 Jahren sind Akkord- und Nachtarbeit und die Arbeit in einer Disco, im Freizeitparks oder auf dem Jahrmarkt erlaubt.

Grundsätzlich müssen alle Jobs für Kinder und Jugendliche leicht sein und dürfen ihre Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit nicht gefährden. Solange das Kind noch schulpflichtig sind, dürfen sie den Schulbesuch und "ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen" nicht negativ beeinflussen.

Ausnahmen

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind im §6 Ausnahmen formuliert, die es Kinder unter 13 Jahren möglich machen, z.B. als Model (oder im Theater, Film, etc.) zu arbeiten. Kinder, die älter als 3 Jahre sind, dürfen also unter folgenden Voraussetzungen begrenzt leichte Arbeiten ausüben:

  1. der Arbeitgeber (derjenige, der die Arbeit anbietet) muss einen Antrag bei einer Aufsichtsbehörde stellen, dass er ein Kind beschäftigen möchte
  2. die Eltern müssen zustimmen und (meistens) anwesend sein
  3. eine ärztliche Bescheinigung muss vorliegen (der Arzt muss sicherstellen, dass die Arbeit für das Kind nicht schädlich ist)
  4. die Schule muss schriftlich bescheinigen, dass keine Einschränkungen für das Kind zu erwarten sind
  5. das Jugendamt muss eine prüfen, dass die Arbeit für das Kind in Ordnung ist

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf das Kind trotzdem nur in einer bestimmten Zeitspanne arbeiten:

 

Bei Theaterproben:

  • Kinder über 6 Jahre: bis zu vier Stunden täglich zwischen 10:00 und 23:00 Uhr 

Bei Film- und Fotoaufnahmen/Musikaufführungen/Werbeveranstaltungen

  • Kinder zwischen drei und sechs Jahren: max. 2 Stunden pro Tag in der Zeit von 8:00 bis 17 Uhr
  • Kinder über sechs Jahren: max. 3 Stunden pro Tag in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr

Eine Broschüre des hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit dazu gibt es hier.

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Ferienjob hast, kannst du uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular schreiben.



Liebe erwachsene Leser,

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Vielen Dank, das kindersache-Team

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Eure Kommentare

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Danke,

jetzt weiß ich viel mehr 

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Ich bin 13 Jahre alt und würde gerne schon etwas mehr arbeiten als vorgegeben ist. Leider ist dies ja nicht möglich aber eine frage habe ich noch

zB. Dürfte ich auf einem bsw. Erdbeerfeld pflücken und dafür geld bekommen?                   Wen nein ab welchem alter darf ich das?

Hallo! Den ganzen Tag auf einem Erdbeerfeld zu stehen und die Früchte zu pflücken ist ziemlich anstrengend. Kinder dürfen erst ab 13 Jahren arbeiten und dafür Geld bekommen. Und dann auch nur maximal 2 Stunden am Tag. Viele Grüße, dein ks-Team

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Hallo, ich habe eine wichtige Frage. ich kenne ein Mädchen (16) das nicht mehr zur Schule geht und jetzt ein Teilzeitjob als Putzkraft angenommen hat. Ist das denn erlaubt? Weil sie geht garnicht mehr zur Schule und arbeitet 5-6 Stunden am Tag. Ich habe Angst dass es verboten ist! Weil ich mag das Mädchen, ich kenne sie und ihre Schwester schon sehr lange und ich will nicht dass sie gegen das Jugendschutzgesetz verstößt:(

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Ich finde man sollte das arbeiten erst ab 16 Jahren erlauben.

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Zartbittere und gute Laune 

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Ich bin zufrieden mit der Entscheidung 

 

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Hallo, ich bin 11 und helfe oft meinem Cousin beim Lernen. Er und seine Mutter, also meine Tante, wohnen bei uns. Das mache ich gerne, weil ich ihm helfen will und es macht Spaß. Manchmal bringt meine Tante als Dankeschön meine Lieblingsschokolade oder so mit, aber zweimal auch Geld. Ich glaube, dass es nicht erlaubt ist, weil ich nicht 13 bin, aber sie sagt, das ist was anderes, weil ich zur Familie gehöre. Das ist eine Ausnahme und kam nur zweimal vor. Aber ich würde gerne wissen, ob es erlaubt wäre.

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Dsa ist Voll un fair

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 Es ist nice!