Antworten zu Kinderrechten

Recht auf Kon­takt zu den Gro­ß­el­tern

Unsere Antwort:

Du hast einen Anspruch auf den Kontakt zu deinen Großeltern.

Man nennt das Umgangsrecht. Bis 1998 hatten nur Eltern und Kinder ein Recht darauf, sich wenigstens ab und zu zu sehen. Seit dem 1. Juli 1998 hast du ein Recht auf den Kontakt zu deinen Großeltern und natürlich auch zu deinen Geschwistern.

Das Jugendamt kann dir dabei helfen, Kontakt zu deinen Großeltern zu bekommen.

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