Deine Meinung
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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt die Aufenthaltsbestimmungen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Grundsätzlich ist es Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange Minderjährige (= unter 18 Jahre) außer Haus bleiben dürfen. Das heißt, dass Deine Eltern entscheiden, wie lange Du abends draußen bleiben darfst.
Das JuSchG regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten:
Es gibt keine rechtliche Regelung, die Hausarrest verbietet. Jedoch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §1631 festgelegt, dass in der Erziehung keine Gewalt angewendet werden darf. Ein unverhältnismäßig langer und nicht gerechtfertigter Hausarrest könnte also als Gewalt gegen Kinder gesehen werden. Das hängt aber von der jeweiligen Situation ab.
Liebe erwachsene Leser, dies ist eine Seite speziell für Kinder. Wir bitten Sie daher von Kommentaren und Fragen abzusehen.
Vielen Dank, das kindersache-Team
31.Oktober.2011 ich finde es sinnlos.. 9.00 uhr mit 14 ?? Haha 10.oo oder 11.oo uhr ist ja noch so lalala aber kinder sind wir ja nicht mehr.... -.-
lernt erstmal schreiben
hey . wenn man 14 is und man einen 18 jährigen dabei hat. (Bruder, Schwester, Cousin) Darf man da bis 24 uhr oder auch länger aufn discoabend?
ja ok
neeee oder
ich finde es echt doof wenn man als 14 Jährige net selber entscheiden darf wie lange man raus geht ich würde auch gerne mal bis 21. Uhr raus gehen odda so wie meine Freunde die auch in meinem Alter sind. Die dürfen das doch auch abba das liegt halt leider an den Eltern und ich finde das total doof das wia Jugendlichen net alleine entscheiden können wie lange wia uns draußen aufhalten.
muahhahahaha
:-DD
:DD endlich steht sowas was auf ner glaubwürdigen seite ;DD
Hey,
wenn ich (16) auf eine öffentliche Veranstaltung gehe und diese um 24:00h zu Ende ist, muss ich dann von meinen Eltern abgeholt werden oder darf ich dann auch nach 24:00h (eine Stunde mit der S-Bahn) selbstständig nach Hause fahren?
VlG