Deine Meinung
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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt die Aufenthaltsbestimmungen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Grundsätzlich ist es Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange ein Minderjähriger (= unter 18 Jahre) außer Haus bleiben darf. Das heißt, dass Deine Eltern entscheiden, wie lange Du draußen bleiben darfst.
Das JuSchG regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten:
Es gibt keine rechtliche Regelung, die ein Hausarrest verbietet. Jedoch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §1631 festgelegt, dass in der Erziehung keine Gewalt angewendet werden darf. Ein unverhälnismäßig langer und nicht gerechtfertigter Hausarrest könnte also als Gewalt gegen Kinder gesehen werden. Das hängt aber von der jeweiligen Situation ab.
Liebe erwachsene Leser,
dies ist eine Seite speziell für Kinder. Wir bitten Sie daher von Kommentaren und Fragen abzusehen.
Vielen Dank, das kindersache-Team
Hallo! Also einmal dürfen das deine Eltern entscheiden, wie lange du auf dem Spielplatz spielen darfst, weil sie auch die Aufsichtspflicht haben. Aber häufig haben Spielplätze auch Öffnungszeiten, diese musst du natürlich auch beachten. Viele Grüße dein ks-Team
Hallo! Das kommt ganz darauf an, wo du dich aufholst. Viele Grüße, dein ks-Team