UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 12: Recht auf Be­tei­li­gung

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

Umgeschrieben für Kinder

Kinder haben das Recht, zu allen Dingen, die sie betreffen, ihre eigene Meinung zu sagen. Die Erwachsenen müssen die Meinung der Kinder berücksichtigen. Besonders, wenn ein Kind an einem Gerichtsverfahren beteiligt ist, hat es das Recht, dass seine Meinung berücksichtigt wird.

Was das für dich bedeutet

Was ist eigentlich Beteiligung? Beteiligung bedeutet so viel wie „mitmachen“. Kurz gesagt haben Kinder also ein Recht darauf, mitzumachen. Und zwar überall dort, wo es auch um sie geht. Wenn zum Beispiel ein neuer Spielplatz gebaut wird, haben Kinder ein Recht, mitzumachen: Gemeinsam mit Erwachsenen können sie überlegen, wie der perfekte Spielplatz aussehen muss, damit er auch Spaß macht und cool ist.

Aber auch in der Schule gibt es ganz viele Bereiche, in denen Kinder ein Recht darauf haben, mitzumachen. Zum Beispiel mitzuentscheiden, wie die Klassenräume eingerichtet sind oder wenn es um das Mittagessen geht, hier sollten Kinder mit aussuchen dürfen. Schließlich sollen sie ja in den Räumen lernen und das Mittag auch essen. Leider wissen viele Erwachsene nicht, dass Kinder ein Recht auf Mitmachen haben. Man muss es ihnen deshalb immer wieder sagen.

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Eure Kommentare

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Ich finde das Super gut 

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find ich gut.

 

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ich finde dieses recht super 

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bis wie weit dürfen Kinder mitbestimmen?

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aha

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