UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 24: Recht auf Ge­sund­heit

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird. 

(2) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um

  • a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;
  • b) sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;
  • c) Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind;
  • d) eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;
  • e) sicherzustellen, dass allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, dass sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und dass sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;
  • f) die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen. 

(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

(4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

Umgeschrieben für Kinder

Jedes Kind hat das Recht, so gesund wie möglich zu sein. Es hat auch das Recht, wenn es krank ist, zum Arzt oder einer Ärztin zu gehen oder im Krankenhaus behandelt zu werden. Dafür müssen die Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, sorgen.

Hierbei sind ein paar Dinge besonders wichtig:

  • Bei Babys muss ganz besonders auf die Gesundheit geachtet werden.
  • Alle Kinder müssen ausreichend gesundes Essen und sauberes Trinkwasser haben, um gesund zu bleiben.
  • Um schwangere Frauen und um Mütter, die gerade ein Baby bekommen haben, muss sich besonders gekümmert werden.
  • Eltern, die ein Baby haben wollen oder bereits eines haben, haben das Recht auf eine gute Beratung.
  • Eltern und Kinder müssen darüber informiert werden, dass eine saubere Umwelt und sauberes Trinkwasser wichtig für das gesunde Leben von Menschen sind.
  • In manchen Ländern gibt es Traditionen oder Bräuche, wie Babys oder Kinder behandelt werden, die die Gesundheit der Kinder in Gefahr bringen können. Die Länder wollen sich darum kümmern, dass diese Traditionen abgeschafft werden. Dafür wollen sie international zusammenarbeiten.

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Eure Kommentare

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lol

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Ich mag es gesund.

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Ist super beschrieben. Genau richtig für dieses Thema!

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Ich finde es langweilig 😤

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OMG

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Super cool

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Dein Kommentar super