UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 25: Recht auf Über­prü­fung der Un­ter­brin­gung

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein Kind, das von den zuständigen Behörden wegen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung zur Betreuung, zum Schutz der Gesundheit oder zur Behandlung untergebracht worden ist, das Recht hat auf eine regelmäßige Überprüfung der dem Kind gewährten Behandlung sowie aller anderen Umstände, die für seine Unterbringung von Belang sind.

Umgeschrieben für Kinder

Es gibt Kinder, die wegen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung oder zu ihrem Schutz nicht bei ihren Eltern, sondern zum Beispiel in einem Heim, einer Pflegefamilie oder einer Klinik leben. Sie haben das Recht, dass regelmäßig überprüft wird, ob es ihnen dort gut geht und diese Art der Unterbringung weiterhin sinnvoll und das Beste für das Kind ist.

Deine Meinung

  • Ist super
    926
  • Ist lustig
    839
  • Ist okay
    890
  • Lässt mich staunen
    1221
  • Macht mich traurig
    925
  • Macht mich wütend
    918

Eure Kommentare

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Es macht mich traurig weil ich weis das es nicht allen Kindern die möglichkeit bitet das zu erhalten.

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

wir müssen einen Vortrag machen und diese Webseite hat uns sehr geholfen 

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

halo wir müsen einen vortrag halten und dise webseite hat uns sehr geholfen

 

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Das ist Super 

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Thema Kinderrechte sehr interessant. Haben wir auch in der Schule. Hab viel von hier für unser Plakat genutzt. Super! Ich finde diese Seite total toll. 😀🤗👍

Profilbild von Gast Profilbild von Gast

Was ist wenn man in eine Klinik muss weil man psychisch krank ist? Man dort gut behandelt oder nicht?



[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Ja, in einer Klinik sind Kranke gut aufgehoben. Dort sollte ihnen gut geholfen werden. Viele Grüße, dein ks-Team]