UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 31: Spiel, Frei­zeit & Er­ho­lung

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung so­ wie auf freie Teilnahme am kul­turellen und künstlerischen Le­ben.

(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kultu­rellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglich­keiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Frei­zeitbeschäftigung.

Umgeschrieben für Kinder

Jedes Kind hat das Recht, sich auszuruhen, zu spielen und freie Zeit zu haben. Außerdem hat jedes Kind das Recht, am Kulturleben teilzunehmen oder auch selbst Kunst zu machen. Die Möglichkeiten hierfür müssen die Länder schaffen, die den Vertrag über die Kinderrechte unterschrieben haben.

Was das für dich bedeutet

Kennst du das vielleicht auch von dir oder von Freundinnen und Freunden? Die Schule geht von 8 bis 16 Uhr, danach geht es dann direkt weiter ab zum Fußball-Training oder zum Klavier-Unterricht, Schwimmen, Mama oder Papa helfen, einkaufen gehen, Malkurs, oder oder oder. Abends sitzt man dann noch lange an den Hausaufgaben und dann muss man ja auch noch das Zimmer aufräumen, Tisch decken, im Haushalt helfen, und und und. Das ist einfach zu viel!

Wie du im Artikel 31 gelesen hast, haben auch Kinder ein Recht auf Ruhe und Freizeit. Hast du das Gefühl, das kommt bei dir und deinen Freunden und Freundinnen zu kurz? Dann fertigt zum Beispiel eine Übersicht über eure Woche an. Wann habt ihr wirklich mal freie Zeit nur für euch? Sprecht auch mit euren Eltern und Lehrerinnen und Lehrern darüber. Vielleicht findet ihr gemeinsam eine Lösung, wie euer Recht auf Erholung besser umgesetzt werden kann.

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