UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 33: Schutz vor Drogen

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Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen einschließ­lich Gesetzgebungs­-, Verwal­tungs-­, Sozial­- und Bildungs­maßnahmen, um Kinder vor dem unerlaubten Gebrauch von Sucht­ stoffen und psychotropen Stof­fen im Sinne der diesbezüglichen internationalen Übereinkünfte zu schützen und den Einsatz von Kindern bei der unerlaubten Her­stellung dieser Stoffe und beim unerlaubten Verkehr mit diesen Stoffen zu verhindern.

Umgeschrieben für Kinder

Kinder haben das Recht, vor Drogen und Drogenhandel geschützt zu werden. Auch bei der Herstellung und dem Verkauf von Drogen dürfen Kinder niemals mitarbeiten.

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Eure Kommentare

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ich finde das gut das sie uns aufklären und heute haben wir eine aufgabe in der schule bekommen und zwar eine mind-map zumachen das find ich gut und für mich sind drogen nach den text sehr schlecht