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Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern.
Kinder müssen unbedingt vor Entführungen geschützt werden; niemand darf Kinder entführen. Außerdem müssen Kinder davor geschützt werden, dass sie verkauft werden oder mit ihnen gehandelt wird. Um das zu verhindern, müssen alle Länder zusammenarbeiten.
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