UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 35: Schutz vor Ent­füh­rung und Kin­der­han­del

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatli­chen, zweiseitigen und mehrsei­tigen Maßnahmen, um die Entfüh­rung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgend­einer Form zu verhindern.

Umgeschrieben für Kinder

Kinder müssen unbedingt vor Entführungen geschützt werden; niemand darf Kinder entführen. Außerdem müssen Kinder davor geschützt werden, dass sie verkauft werden oder mit ihnen gehandelt wird. Um das zu verhindern, müssen alle Länder zusammenarbeiten.

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Eure Kommentare

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verkauft. alter ist das traurig und blöd

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Das ist nicht schön die Leute die das machen sollten sich vergraben gehen

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omg sie sagen das vor Lupes Mutter

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Ich finde da gut

Warum klicken manche auf ist lustig?

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traurig das man so etwas macht

 

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Ja

 

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Haya

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 das ist nicht schön !