UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 35: Schutz vor Entführung und Kinderhandel

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatli­chen, zweiseitigen und mehrsei­tigen Maßnahmen, um die Entfüh­rung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgend­einer Form zu verhindern.

Umgeschrieben für Kinder

Kinder müssen unbedingt vor Entführungen geschützt werden; niemand darf Kinder entführen. Außerdem müssen Kinder davor geschützt werden, dass sie verkauft werden oder mit ihnen gehandelt wird. Um das zu verhindern, müssen alle Länder zusammenarbeiten.

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Eure Kommentare

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UNICEF IST SUPER 

 

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DAS IST SEEEEEEER WICHTIG!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Schützt euch und eure Kinder! 

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das ist sooooooo cool

 

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verkauft. alter ist das traurig und blöd

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Das ist nicht schön die Leute die das machen sollten sich vergraben gehen

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omg sie sagen das vor Lupes Mutter

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Ich finde da gut

Warum klicken manche auf ist lustig?