UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 41: Schutz der vor­han­de­nen Kin­der­rech­te

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Dieses Übereinkommen lässt zur Verwirklichung der Rechte des Kindes besser geeignete Bestim­mungen unberührt, die enthal­ten sind

(1) im Recht eines Vertrags­staats oder

(2) in dem für diesen Staat gel­tenden Völkerrecht.

Umgeschrieben für Kinder

Manchmal gibt es in den Ländern schon Rechte und Gesetze, die Kinder besonders gut schützen, stärken und berücksichtigen. Diese Rechte und Gesetze werden durch die UN-Kinderrechtskonvention nicht ungültig und gelten trotzdem zusätzlich.

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Das mit den Gesetzen verstehe ich nicht.

[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Damit ist gemeint, dass die Kinderrechtskonvention keine Gesetze ablösen soll, die in einem Land schon gelten und sich bereits mit dem Wohl von Kindern, vielleicht sogar noch verschärfter als in der Konvention, beschäftigen. Wenn es also in einem Land schon ein ganz strenges Gesetz gibt, dass Kinder schützt und noch ausgearbeiteter ist als mancher Artikel in der Kinderrechtskonvention, soll das bestehen bleiben. Viele Grüße, dein ks-Team]