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Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Den Originaltext der Kinderrechte gibt es in vielen Sprachen: Arabisch, chinesisch, englisch, französisch, russisch und spa-nisch. In jeder Sprache sind die Kinderrechte gültig und werden darum in all diesen Sprachen beiden Vereinten Nationen aufgehoben. Damit man erkennt, dass das die Originalrechte sind und sie in allen Sprachen gleichberechtigt gelten, haben die Staaten sie einzeln unterschrieben.
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