UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 54: Ori­gi­nal­text der Kin­der­rech­te

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die Urschrift dieses Übereinkom­mens, dessen arabischer, chine­sischer, englischer, französi­scher, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbind­lich ist, wird beim Generalse­kretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Zu Urkund dessen haben die un­terzeichneten, von ihren Regie­rungen hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Überein­kommen unterschrieben.

Umgeschrieben für Kinder

Den Originaltext der Kinderrechte gibt es in vielen Sprachen: Arabisch, chinesisch, englisch, französisch, russisch und spa-nisch. In jeder Sprache sind die Kinderrechte gültig und werden darum in all diesen Sprachen beiden Vereinten Nationen aufgehoben. Damit man erkennt, dass das die Originalrechte sind und sie in allen Sprachen gleichberechtigt gelten, haben die Staaten sie einzeln unterschrieben.

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gute informationen

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Ist super

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Super das es sowas gibt.