UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 54: Ori­gi­nal­text der Kin­der­rech­te

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die Urschrift dieses Übereinkom­mens, dessen arabischer, chine­sischer, englischer, französi­scher, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbind­lich ist, wird beim Generalse­kretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Zu Urkund dessen haben die un­terzeichneten, von ihren Regie­rungen hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Überein­kommen unterschrieben.

Umgeschrieben für Kinder

Den Originaltext der Kinderrechte gibt es in vielen Sprachen: Arabisch, chinesisch, englisch, französisch, russisch und spa-nisch. In jeder Sprache sind die Kinderrechte gültig und werden darum in all diesen Sprachen beiden Vereinten Nationen aufgehoben. Damit man erkennt, dass das die Originalrechte sind und sie in allen Sprachen gleichberechtigt gelten, haben die Staaten sie einzeln unterschrieben.

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Eure Kommentare

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Ey richtig cool danke 

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Der Vater von nem Klassenkamerad hat mich geschlagen 

Hallo! 

Du hast das Recht auf ein gewaltfreies Leben! Du kannst dir Hilfe suchen, indem du mit deinen Eltern oder einer anderen erwachsenen Person darüber sprichst. Wenn du das nicht möchtest, kannst du auch die Nummer gegen Kummer (116 111) anrufen! 

Viele Grüße, dein ks-Team 

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Cool 

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Cool

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Ich finde das OK

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Ist so krass zu hören

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Hä🧐

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Hä🧐

 

 

 

 

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