UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 7: Recht auf einen Namen

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Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

(1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

(2) Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen aufgrund der einschlägigen internationalen Übereinkünfte in diesem Bereich sicher, insbesondere für den Fall, dass das Kind sonst staatenlos wäre.

Umgeschrieben für Kinder

Alle Kinder haben von Geburt an das Recht auf einen eigenen Namen, auf eine Geburtsurkunde und darauf, dass sie zu einem Land gehören, eine Staatsangehörigkeit besitzen. Jedes Kind hat auch das Recht darauf, seine Eltern zu kennen und wenn möglich von ihnen betreut zu werden. Alle Länder müssen sich darum kümmern, dass alle Kinder richtig bei dem Land, zu dem sie gehören, angemeldet sind.

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Eure Kommentare

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super

 

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super

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sehr cool neue Info

Gut

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OK!!!!!!!

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Cool 

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Ich finde das auch gut

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ok

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Find ich gut 

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ich hoffe alle Länder halten alle Kinderrechte ein !!!!