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(1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
(2) Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen aufgrund der einschlägigen internationalen Übereinkünfte in diesem Bereich sicher, insbesondere für den Fall, dass das Kind sonst staatenlos wäre.
Alle Kinder haben von Geburt an das Recht auf einen eigenen Namen, auf eine Geburtsurkunde und darauf, dass sie zu einem Land gehören, eine Staatsangehörigkeit besitzen. Jedes Kind hat auch das Recht darauf, seine Eltern zu kennen und wenn möglich von ihnen betreut zu werden. Alle Länder müssen sich darum kümmern, dass alle Kinder richtig bei dem Land, zu dem sie gehören, angemeldet sind.
Ich finde es super das da sich die Politiker für einsetzen
Warum machen manche Eltern das
das ist unfair gegenüber kindern sie sollen wissen wer seine eltern sind!!!!
ich weis das
das ist sehr schlim
das ist schlim