Deine Meinung
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(1) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.
(2) In Verfahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern.
(3) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.
(4) Ist die Trennung Folge einer von einem Vertragsstaat eingeleiteten Maßnahme, wie etwa einer Freiheitsentziehung, Freiheitsstrafe, Landesverweisung oder Abschiebung oder des Todes eines oder beider Elternteile oder des Kindes (auch eines Todes, der aus irgendeinem Grund eintritt, während der Betreffende sich in staatlichem Gewahrsam befindet), so erteilt der Vertragsstaat auf Antrag den Eltern, dem Kind oder gegebenenfalls einem anderen Familienangehörigen die wesentlichen Auskünfte über den Verbleib des oder der abwesenden Familienangehörigen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes abträglich wäre. Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, dass allein die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Folgen für den oder die Betroffenen hat.
Kinder dürfen nicht einfach von ihren Eltern getrennt werden. Das darf nur passieren, wenn das Kind in Gefahr ist oder sich die Eltern nicht genug um ihr Kind kümmern. Das kann das Land in einem Gerichtsverfahren entscheiden.
Wenn sich die Eltern trennen und das Kind bei nur einem Elternteil lebt, hat es das Recht mit dem anderen Elternteil regelmäßig Kontakt zu haben. Dies gilt, so lange das Elternteil das Wohl des Kindes nicht gefährdet.
Kinder dürfen von den Eltern nicht einfach getrennt werden, und doch passiert das manchmal: Manchmal entscheidet ein Land, dass es für ein Kind besser ist, wenn es nicht bei den Eltern lebt. Das passiert meistens dann, wenn die Eltern sich nicht um das Kind kümmern können, weil sie zum Beispiel nicht gesund sind oder ihnen andere Dinge wichtiger sind als ihr Kind. Es kommt selten vor, dass es den Kindern vielleicht nicht gut zuhause geht, sie geschlagen oder vernachlässigt werden. Dann kann ein Gericht das Kind von den Eltern trennen.
Wenn ein Kind von seiner Familie getrennt wird, werden viele Gespräche geführt. Das Gericht wird sich erst mit dem Kind unterhalten, um die Gedanken und Meinungen des Kindes zu verstehen. Danach werden die Eltern und anderen Menschen, die das Kind gut kennen, befragt. Bei allen Gesprächen steht immer im Vordergrund, was das Kind möchte und dass es ihm gut geht. Gemeinsam mit dem Gericht wird nach der besten Lösung für das Kind gesucht. Auch wenn das Kind dann von seinen Eltern oder einem Elternteil getrennt wird, darf das Kind seine Eltern immer kontaktieren. Das Kind hat das Recht darauf zu erfahren, wie es seinen Eltern geht.
Find ich auch
Ich finde es blöd, dass manche Eltern ihre Kinder Vernachlässigen!!! Das ist nicht richtig denn Eltern sind dazu verpflichtet sich gut um ihre Kinder zu kümmern und auf sie aufzupassen.
Es macht mich traurig, zu sehen (lesen) das so was erst möglich ist .
Ie Trennung von Eltern und die Trennung von Eltern und Kinder ist mehr und mehr zum Geschäft geworden.
Was ein Schwachsinn!
Werden Kinder in Heimen geschlagen?
[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Nein, das werden sie nicht. Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Und wenn es doch passiert, müssen diejenigen, die die Kinder schlagen, sofort entlassen werden. Sowas kommt zum Glück sehr selten vor. Viele Grüße, dein ks-Team]