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Die Regierung in Deutschland hat nach vielen Diskussionen heute für die Kindergrundsicherung gestimmt. Sie soll ab 2025 gelten. Das sind monatliche Zahlungen vom Staat an Familien. Dafür stehen 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Familien mit Kindern bis 18 Jahren sollen diese Zahlungen erhalten. Wenn Kinder eine Ausbildung machen oder studieren, erhalten sie die Kindergrundsicherung noch länger. Das soll gegen die Kinderarmut helfen. Der Gesetzentwurf muss nun im Bundestag beraten werden. Der Bundesrat soll am 2. Februar 2024 darüber abstimmen.
Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Bestandteilen: einerseits erhalten die Familien einen “Garantiebetrag”, also einen festen Betrag. Diese Zahlung ist für jede Familie gleich. Dann gibt es einen “Zusatzbeitrag”, der vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern abhängig ist. Deshalb erhalten Familien mit wenig Einkommen mehr Geld vom Staat.
Die Kindergrundsicherung vereinfacht die Unterstützung von Familien. Vorher mussten Eltern mit viel Mühe verschiedene Anträge stellen. Das hat viel Zeit gekostet und war oft schwierig. Deshalb haben viele Familien die Unterstützung nicht erhalten. So werden mit der Kindergrundsicherung Familien besser unterstützt, die von Armut betroffen sind.
Die Kindergrundsicherung schließt von Anfang an geflüchtete Kinder aus. Das verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention, denn das ist diskriminierend. Das Deutsche Kinderhilfswerk und andere Organisationen fordern, alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.
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