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Co­ro­na: Bun­des­not­brem­se be­schlos­sen

Warum ein neues Gesetz? 

Wir haben seit über einem Jahr die Corona-Pandemie. Je nachdem, wo du wohnst gelten andere Regeln. Ob Geschäfte offen sind, welche Kontaktverbote es gibt, bestimmten bis jetzt immer die Chefs und Chefinnen der einzelnen Bundesländer. In Deutschland gibt es den Förderalismus – das bedeutet, dass jedes Bundesland eigenständig regiert wird. Und da wir 16 Bundesländer haben, ist das ein ziemliches Vorschriften-Chaos in der Corona-Zeit - bis jetzt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel ist schon lange unzufrieden, dass sich die einzelnen Bundesländer nicht an ihre Corona-Politik und die Absprachen halten. Darum hat sie ein neues Gesetz auf den Weg gebracht das für ganz Deutschland gilt. Das Gesetz wurde erst im Bundestag, dann im Bundesrat bestätigt. Gestern war es dann soweit: das neue Gesetz wurde beschlossen.  

Was ist die Corona-Notbremse?

Hinter der „Notbremse“ verstecken sich einheitliche Vorschriften in der Corona-Pandemie. Jedes Bundesland ist verpflichtet, sich daran zu halten. Die Notbremse gilt, wenn wenn es viele Corona-Infizierte in einer Region oder Stadt gibt. 

Die 7-Tage-Inzidenz ist der wichtige Wert, nach dem sich alles richtet. Das ist der Durchschnittswert an Corona-Erkrankten in den letzten sieben Tagen, gerechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Wenn ein bestimmter Wert innerhalb von drei Tagen überschritten wird, gelten neue Einschränkungen.

Welche neue Regeln gibt es?

Schulen

  • Inzidenz über 100: Wechselunterricht (also zuhause und in der Schule)
  • Inzidenz über 165: Verbot von Präsenzunterricht, das gilt nicht für Abschlussklassen, Notbetreuung in der Schule wird angeboten    
  • Alle Schülerinnen und Schüler und alle Lehrkräfte müssen zweimal pro Woche getestet werden.

Sperrstunden

  • Inzidenz über 100: Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens darf man nicht das Haus verlassen.
  • Ausnahmen: man muss zur Arbeit oder zum Arzt

Kontakt

  • Man darf sich nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts treffen.
  • Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. 

Geschäfte

  • Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Buchläden bleiben weiterhin geöffnet.
  • In allen Geschäften muss man einen medizinische Maske tragen. 
  • Inzidenz über 100: In anderen Geschäften muss man einen Termin buchen und einen negativen Coronatest vorlegen 
  • Ab einer Inzidenz über 150: Nur noch Abholung möglich

Sport

  • Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport in kleinen Gruppen (5 Personen) machen, aber nur draußen
  • Für die Älteren gilt: nur Sport draußen mit einer weiteren Person oder der Familie
  • Mannschaftsport ist nicht erlaubt

Freizeit

  • Museen, Kinos, Theater und alle Kultureinrichtungen – alles muss geschlossen bleiben

Arbeit

  • Es gibt eine Pflicht zum Home-Office.
  • Geht das nicht, müssen Tests zur Verfügung gestellt werden.

Urlaub

  • Übernachtungen im Hotel sind verboten.

Kritik

Es gibt einige Politikerinnen und Politiker, die die Notbremse nicht gut finden. Es gibt zum Beispiel Modell-Städte, in denen Lockerungen getestet werden, wie in der Stadt Tübingen. Die darf es dann nicht mehr geben. Denn die Notbremse gilt nun für alle.  

Wie findest du die einheitlichen Regelungen? 

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Eure Kommentare

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Ich sitze hier schon über ein jahr z.h. Ich möchte endlich wieder in die schule und zwar OHNE Maske und OHNE abstand und was sinnvolles lernen und nicht von früh bis Abend an den sch... Laptopp hängen es ist nur meine meinung mich kotzt das alles an 😷😷😷😥😥😡😡😡😡😡😡😡

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Schränkt uns alle noch mehr ein; gefällt mir nicht!!

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Sehr schlau der Titel und ist sehr interessant

 

 

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Macht mich traurig 

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Mach mich traurig 

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Ich finde das so etwas schon lange nötig war

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Ich hasse das Corona Corona macht alles kaputt ich kann nicht Sumber machen ich will die Zukunft 

 

 

 

 

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👍ist Super 👍 

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Müsste nicht sein, 

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Man sollte unbedingt die Rechtschreibung und Kommasetzung überprüfen. Manche Wörter sind doppelt gemoppelt hingeschrieben worden.