Von der Ge­burt an hat je­des Kind sei­ne Rech­te

Jeder Mensch hat das Recht zu leben, auch jedes Kind.

Besonders in den armen Ländern, in den Entwicklungsländern in Asien oder Afrika, sterben aber viele Kinder an Hunger oder an Seuchen. Wo Not herrscht, leiden die Kinder am meisten.

Die Regierungen dieser Länder müssen alles tun, um das Überleben der Kinder zu sichern. Oft fehlt es aber in diesen Ländern an Geld, an Nahrungsmitteln, an Medikamenten. Sie brauchen dann Hilfe von den reichen Ländern. Wenn ein Kind geboren ist, muß es einen Namen bekommen: Abel oder Sorin, Bernadette oder Sirpa ... Sein Vorname und sein Familienname werden auf dem Standesamt in ein Verzeichnis eingetragen. Ein Kind muß wissen, wie es heißt und zu welchen Eltern es gehört.

Ein Kind muß auch wissen, zu welchem Staat es gehört. Ein Kind soll mit keinem anderen verwechselt werden können. Sein Name, seine Zugehörigkeit zu einer Familie und zu einem Staat zeigen ihm, daß es ein ganz eigener Mensch ist. Es gibt aber Kinder, die haben ihre Eltern verloren, die haben keine Staatsangehörigkeit, die haben nicht einmal einen Namen. Diesen Kindern muß geholfen werden. So erging es einem Findelkind in Indonesien. Ein deutscher Ingenieur fand das Baby eines Morgens vor seiner Haustür. Es war ein Mädchen. Die Eltern hatten es einfach ausgesetzt. Der Ingenieur und seine Frau nahmen das indonesische Mädchen als ihr Kind an. Das Mädchen heißt jetzt Katrin, es trägt den Familiennamen seiner neuen Eltern und lebt heute bei ihnen in Deutschland. Katrin hat auch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.

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